Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung
Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).
Stand
05.04.2023, 10:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)