Künstlersozialkasse; Anmeldung zu Informationsveranstaltung zur Versicherungspflicht

Wenn Sie Informationen zur Künstlersozialversicherung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Informationsveranstaltung teilnehmen.  

Das Angebot richtet sich an Sie,

  • wenn Sie bereits nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder
  • beabsichtigen, sich nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichern zu lassen.

Als selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person können Sie über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Kranken-, sozialen Pflege- und allgemeinen Rentenversicherung versichert sein. Die Künstlersozialkasse muss Sie über Ihre Rechte und Pflichten in der Künstlersozialversicherung aufklären und beraten.

Dafür veranstaltet die Künstlersozialkasse regelmäßig

  • Vorträge,
  • Seminare und
  • Webseminare.

Sie erhalten dort umfassende Informationen zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe.

In der Regel finden die Vorträge und Seminare vor Ort bei einer Organisation statt – zum Beispiel einem Verband oder einem Arbeitskreis. Die Veranstaltungen sind von Verbänden oder Organisationen bei der Künstlersozialkasse anzufragen und werden in Zusammenarbeit mit dieser veranstaltet. 

An den Webseminaren können Sie online von jedem Ort mit Internetzugang teilnehmen.

Eine Informationsveranstaltung vor Ort dauert normalerweise 2 Stunden. Für ein Webseminar müssen Sie etwa eine Stunde Zeit einplanen.

Das Informationsangebot richtet sich nur an Gruppen. Einzelberatungen bietet die Künstlersozialkasse in diesem Format nicht an.

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen: 

  • Als Organisator oder Organisatorin eines persönlichen Vortrages oder eines Seminars vor Ort müssen Sie zum Beispiel über einen Arbeitskreis, einen Verband oder ähnliche Organisationsstrukturen eine größere Anzahl von Interessenten mobilisieren können.
  • Wenn Sie an einer Informations- oder Präsenzveranstaltung teilnehmen wollen:
  • Die Teilnahme an einem persönlichen Vortrag oder Seminar ist nur über den jeweiligen Veranstalter möglich.
  • Für die Teilnahme an einem Webseminar benötigen Sie:
    • PC oder Laptop oder mobiles Endgerät
    • Internetzugang
    • Webcam mit Mikrofon und Kopfhörern
       

Fristen

Für die Organisation einer Präsenzveranstaltung ist eine Vorlaufzeit von ungefähr einem Monat erforderlich. Für das Webseminar ist eine Anmeldung kurzfristig möglich, sofern die maximale Zahl von Teilnehmenden noch nicht erreicht ist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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