Künstlersozialkasse; Anforderung einer Versicherungsbestätigung

Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können Sie mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihren Versicherungsstatus nachweisen.

Es kann vorkommen, dass Sie als Versicherte oder Versicherter von Auftraggebenden, Behörden oder sonstigen Stellen aufgefordert werden, Ihren aktuellen Versicherungsstatus nachzuweisen.

Sollte die Vorlage des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht und der letzten Beitragsmitteilung nicht ausreichen, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine aktuelle Bestätigung über Ihren Versicherungsstatus anfordern.

Voraussetzungen

  • Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versichert sein.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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