Künstlersozialkasse; Auskunft und Beratung für versicherte Person
Wenn Sie als versicherte Person in der Künstlersozialversicherung eine Frage oder ein Anliegen im Zusammenhang mit Ihrer Versicherungspflicht haben, können Sie sich an die Künstlersozialkasse wenden.
Die Künstlersozialkasse berät Sie in allen Angelegenheiten zu Ihrer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Sie können:
- Fragen zu Ihrer aktuellen Versicherungspflicht klären,
- Informationen einholen,
- Unterlagen nachreichen,
- Anträge stellen.
Darüber hinaus klärt die Künstlersozialkasse Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell in der Künstlersozialversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
Fristen
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen am besten zeitnah an die Künstlersozialkasse. Anfragen der Künstlersozialkasse beantworten Sie bitte immer innerhalb der dort angegebenen Antwortfrist. Verspätete Antworten können für Sie zu rechtlichen Nachteilen führen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mediencenter Künstler und Publizisten
- Mediencenter Künstler und Publizisten
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Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder formlose MitteilungWelche Unterlagen gegebenenfalls darüber hinaus einzureichen sind, hängt von Ihrem Anliegen ab. -
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ausgefüllte Online-Mitteilung oder formlose MitteilungWelche Unterlagen gegebenenfalls darüber hinaus einzureichen sind, hängt von Ihrem Anliegen ab. -
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Online Verfahren
-
Als versicherte Person die Künstlersozialkasse online für eine Auskunft, Beratung oder Anliegensklärung kontaktieren
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesagentur für Arbeit (siehe BayernPortal)