Künstlersozialkasse; Mitteilung der Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit
Hat sich Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit so verändert, dass Sie diese nicht mehr in einem berufsmäßigen Umfang ausüben oder beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmende? Dann können Sie nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.
Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.
Soweit sich der Umfang Ihrer Tätigkeit verringert oder Sie mehrere Personen abhängig beschäftigen, muss die Künstlersozialkasse die Beendigung Ihrer Versicherungspflicht prüfen.
Voraussetzungen
- Sie sind grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt.
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Sie haben Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit:
- aufgegeben,
- unterbrochen oder
- auf einen nicht mehr erwerbsmäßigen Umfang eingeschränkt
oder
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Sie beschäftigen im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mehr als eine Person. Ausgenommen sind Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
Fristen
Teilen Sie unverzüglich mit, wenn Sie Ihre erwerbsmäßige selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgeben oder mehr als eine Person abhängig beschäftigen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mitteilung über die Beendigung der Tätigkeit wegen Elternzeit
- Mitteilung über die Aufnahme einer selbständigen nicht künstlerischen/nicht publizistischen (Neben-)Tätigkeit
- Mitteilung über die Aufnahme/Beendigung eines Studiums
- Mitteilung über den Bezug/das Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld I (ALG I)/Arbeitslosengeld II (ALG II)/Bürgergeld
- Mitteilung über die Aufnahme/das Ende einer abhängigen Beschäftigung
- Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
Online Verfahren
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Der Künstlersozialkasse die Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)