Künstlersozialkasse; Mitteilung der Beendigung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit

Hat sich Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit so verändert, dass Sie diese nicht mehr in einem berufsmäßigen Umfang ausüben oder beschäftigen Sie mehrere Arbeitnehmende? Dann können Sie nicht mehr über die Künstlersozialkasse versichert sein.

Die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz erfolgt immer aufgrund der Angaben und Unterlagen, die Sie zu Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit im Feststellungsverfahren gemacht haben.

Soweit sich der Umfang Ihrer Tätigkeit verringert oder Sie mehrere Personen abhängig beschäftigen, muss die Künstlersozialkasse die Beendigung Ihrer Versicherungspflicht prüfen.

Voraussetzungen

  • Sie sind grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt.
  • Sie haben Ihre selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit:
    • aufgegeben,
    • unterbrochen oder
    • auf einen nicht mehr erwerbsmäßigen Umfang eingeschränkt

oder

  • Sie beschäftigen im Zusammenhang mit Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit mehr als eine Person. Ausgenommen sind Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.
     

Fristen

Teilen Sie unverzüglich mit, wenn Sie Ihre erwerbsmäßige selbständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgeben oder mehr als eine Person abhängig beschäftigen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen. 

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, hängt von der Art Ihres Anliegens ab. Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise in der Online-Mitteilung oder dem PDF-Formular.
     

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

Nach oben