Künstlersozialkasse; Beantragung einer Zahlungserleichterung für Versicherte

Wenn Sie als Versicherte oder Versicherter mit Ihren Beitragszahlungen in Rückstand geraten sind, können Sie mit der Künstlersozialkasse ein neues Zahlungsziel vereinbaren.

Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.

Voraussetzungen

  • Ein sofortiger vollständiger Ausgleich Ihres Beitragsrückstandes wäre mit erheblichen Härten verbunden.
  • Die Begleichung Ihres Beitragsrückstandes wird durch die Ratenzahlung oder Stundung nicht gefährdet.
  • Wenn Sie einen Erlass oder Teilerlass beantragen: Die Begleichung des Beitragsrückstandes wäre unbillig.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung. Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen: formloser Antrag auf Zahlungserleichterung Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen: formloser Antrag auf ZahlungserleichterungWeitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung. Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen: formloser Antrag auf Zahlungserleichterung Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen: formloser Antrag auf ZahlungserleichterungWeitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung. Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen: formloser Antrag auf Zahlungserleichterung Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen: formloser Antrag auf ZahlungserleichterungWeitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung. Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen: formloser Antrag auf Zahlungserleichterung Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen: formloser Antrag auf ZahlungserleichterungWeitere Unterlagen über Ihre finanzielle Situation, die gegebenenfalls per Post von Ihnen angefordert werden. Beim Online-Antrag werden Sie direkt zum Hochladen der erforderlichen Unterlagen aufgefordert.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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