Künstlersozialkasse; Einreichung von Tätigkeits- und Einkommensnachweisen für anlassbezogene Prüfung

Wenn sich Anhaltspunkte für Veränderungen ergeben, kann die Künstlersozialkasse Ihre künstlerische beziehungsweise publizistische Tätigkeit und Ihr Arbeitseinkommen überprüfen.

Die Künstlersozialkasse kann anlassbezogen prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht beziehungsweise eine Zuschussberechtigung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz weiterhin erfüllen.
Hierzu fordert die Künstlersozialkasse von Ihnen Angaben und Nachweise an, insbesondere:

  • zum Bereich Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit,
  • zu weiteren Tätigkeiten,
  • zu Ihren Einkunftsarten.
     

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Im Prüfzeitraum muss Versicherungspflicht oder Zuschussberechtigung bestanden haben.
  • Der Künstlersozialkasse liegen konkrete Anhaltspunkte vor, die eine Überprüfung erforderlich machen.
  • Sie werden von der Künstlersozialkasse aufgefordert, Ihre Einkommensverhältnisse für die Prüfung offenzulegen.
     

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder ausgefüllter Fragebogen Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise: EinkommenssteuerbescheideGewinn- und Verlustrechnungen gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise: GewerbeanmeldungArbeitsvertragHonorarvertrag abhängig von Ihren Angaben gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie beispielsweise: Gesellschaftsvertrag Nachweise zu Auslandssachverhalten  
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder ausgefüllter Fragebogen Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise: EinkommenssteuerbescheideGewinn- und Verlustrechnungen gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise: GewerbeanmeldungArbeitsvertragHonorarvertrag abhängig von Ihren Angaben gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie beispielsweise: Gesellschaftsvertrag Nachweise zu Auslandssachverhalten  
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder ausgefüllter Fragebogen Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise: EinkommenssteuerbescheideGewinn- und Verlustrechnungen gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise: GewerbeanmeldungArbeitsvertragHonorarvertrag abhängig von Ihren Angaben gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie beispielsweise: Gesellschaftsvertrag Nachweise zu Auslandssachverhalten  
     
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder ausgefüllter Fragebogen Einkommensnachweise der Vorjahre, wie beispielsweise: EinkommenssteuerbescheideGewinn- und Verlustrechnungen gegebenenfalls Tätigkeitsnachweise, wie beispielsweise: GewerbeanmeldungArbeitsvertragHonorarvertrag abhängig von Ihren Angaben gegebenenfalls weitere Unterlagen, wie beispielsweise: Gesellschaftsvertrag Nachweise zu Auslandssachverhalten  
     

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

24.10.2025, 22:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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