Landwirtschaftliche Alterskasse; Beantragung einer Befreiung von der Versicherungspflicht für Unternehmer

Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen.

Wenn Sie sich von der Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse befreien lassen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen.

Alle Versicherten der Landwirtschaftlichen Alterskasse sind antragsberechtigt:

  • Landwirtinnen und Landwirte,
  • deren Ehefrauen und -männer und
  • deren mitarbeitende Familienangehörige.

Sie müssen einen Grund dafür haben, sich befreien zu lassen. Mögliche Befreiungsgründe sind zum Beispiel:

  • Sie verdienen außerhalb der Landwirtschaft regelmäßig mehr als das Zwölffache der Mini-Job-Grenze im Jahr.
  • Sie sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, zum Beispiel weil Sie Kinder erziehen.

Die Befreiung beginnt grundsätzlich, sobald die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen. Dazu müssen Sie den Antrag innerhalb von 3 Monaten stellen. Wenn Sie den Antrag später stellen, gilt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie sie beantragen.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau kann Ihre Versicherungspflicht auch für die Vergangenheit feststellen. In diesem Fall beginnt die Antragsfrist für die Befreiung mit Bekanntgabe des Bescheides über die aktuelle Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht endet, sobald deren Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Wenn die Befreiungsvoraussetzungen wegfallen oder sich ändern, müssen Sie dies sofort melden.

Voraussetzungen

Für Sie besteht die Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie haben einen entsprechenden Bescheid erhalten.

Sie können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie beziehen außerhalb der Landwirtschaft regelmäßig mehr als das Zwölffache der Mini-Job-Grenze jährlich Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen (Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld oder Rente)
  • Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Erziehung eines Kindes
  • Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Pflege eines Pflegebedürftigen
  • Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes
  • Bezug von Arbeitslosengeld II, falls Sie im letzten Kalendermonat vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II nicht in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert waren
  • Sie können die für eine Regelaltersrente der Landwirtschaftlichen Alterskasse nötige Wartezeit von 15 Jahren nicht erfüllen, weil Sie die Regelaltersgrenze schneller erreichen.
    • Die Befreiung aus diesem Grund ist endgültig. Anrechenbar auf die Wartezeit sind die Versicherungszeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse sowie bei anderen Versorgungssystemen wie der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Fristen

Die Befreiung beginnt, sobald die Voraussetzungen vorliegen, wenn Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen.
Bei späterer Antragsstellung beginnt die Befreiung frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Bei Feststellung der Versicherungspflicht für die Vergangenheit beginnt die Frist mit Bekanntgabe des Bescheides über diese Versicherungspflicht.

Kosten

Für die Antragsbearbeitung fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen den Befreiungsbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden.Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflichtschriftlicher Nachweis über den Befreiungsgrund Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. bei Antragsstellung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflichtschriftlicher Nachweis über den Befreiungsgrund Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. bei Antragsstellung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflichtschriftlicher Nachweis über den Befreiungsgrund Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. bei Antragsstellung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflichtschriftlicher Nachweis über den Befreiungsgrund Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen. bei Antragsstellung durch andere Personen: Vollmacht oderBeschluss des Gerichts

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 17:10 Uhr

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