Mietrückstände; Beantragung der Übernahme zur Sicherung der Unterkunft
Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten.
Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.
Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.
Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.
Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Voraussetzungen
- die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
- Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
- Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
- es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
- zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers
Fristen
Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Übernahme der Mietrückständeaktuelle Forderungsaufstellung oder MietkontoauszugMahnung, Kündigung oder RäumungsklageMietvertrag oder MietbescheinigungNebenkostenabrechnung Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel: LohnabrechnungenJobcenterbescheideEinkommen der Kinder Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel VersicherungenKontoauszüge der letzten 3 Monate gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel: RatenzahlungKreditverträge gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer BankPersonalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung gegebenenfalls weitere Nachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Übernahme der Mietrückständeaktuelle Forderungsaufstellung oder MietkontoauszugMahnung, Kündigung oder RäumungsklageMietvertrag oder MietbescheinigungNebenkostenabrechnung Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel: LohnabrechnungenJobcenterbescheideEinkommen der Kinder Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel VersicherungenKontoauszüge der letzten 3 Monate gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel: RatenzahlungKreditverträge gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer BankPersonalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung gegebenenfalls weitere Nachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Übernahme der Mietrückständeaktuelle Forderungsaufstellung oder MietkontoauszugMahnung, Kündigung oder RäumungsklageMietvertrag oder MietbescheinigungNebenkostenabrechnung Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel: LohnabrechnungenJobcenterbescheideEinkommen der Kinder Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel VersicherungenKontoauszüge der letzten 3 Monate gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel: RatenzahlungKreditverträge gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer BankPersonalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung gegebenenfalls weitere Nachweise -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag auf Übernahme der Mietrückständeaktuelle Forderungsaufstellung oder MietkontoauszugMahnung, Kündigung oder RäumungsklageMietvertrag oder MietbescheinigungNebenkostenabrechnung Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel: LohnabrechnungenJobcenterbescheideEinkommen der Kinder Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel VersicherungenKontoauszüge der letzten 3 Monate gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel: RatenzahlungKreditverträge gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer BankPersonalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung gegebenenfalls weitere Nachweise
Weiterführende Links
Stand
31.10.2025, 14:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)