Rundfunkbeitrag; Mitteilung einer Änderung durch ein Unternehmen oder eine Institution

Es gibt wesentliche Veränderungen an Ihrer Betriebsstätte oder bei Ihren betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und der Rundfunkbeitrag wird angepasst.

Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.

Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Fristen

Sobald sich die Angaben, die Sie bei der Anmeldung gemacht haben, ändern, müssen Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bitte beachten Sie die gesetzlich festgelegte Mitteilungsfrist für Änderungen der Beschäftigtenzahl und/oder der Zählweise des vorangegangenen Kalenderjahres bis zum 31.03. Verspätete Mitteilungen, die sich vergünstigend für Sie auswirken, werden erst zum 1.4. des Folgejahres berücksichtigt.

Kosten

Für die Änderung der Daten fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

11.11.2025, 11:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Hausanschrift

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon

+49 1806 99955510

Webseite

http://www.rundfunkbeitrag.de

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