Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung

Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.

Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn 

  • Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
  • der Beitragszahler verstorben ist,
  • Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
  • Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
  • Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
  • sonstige Gründe zutreffen.
Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, die Beitragsnummer ist jedoch personenbezogen. Zieht eine angemeldete Person aus, nimmt sie die Beitragsnummer mit. Zahlt die in der Wohnung verbleibende Person weiterhin für diese Beitragsnummer, dann zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung der ausgezogenen Person. Damit die eigene Wohnung korrekt erfasst wird, muss die verbleibende Person die Wohnung selbst neu anmelden. Andernfalls drohen Nachforderungen.

Fristen

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
    wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkundewenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamtwenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung  
  • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
    wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkundewenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamtwenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung  
  • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
    wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkundewenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamtwenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung  
  • Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
    wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkundewenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamtwenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung  

Online Verfahren

  • Rundfunkbeitrag abmelden
    Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraus­setzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Datei­anhänge senden. Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.
  • Rundfunkbeitrag abmelden
    Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraus­setzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Datei­anhänge senden. Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.
  • Rundfunkbeitrag abmelden
    Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraus­setzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Datei­anhänge senden. Sie be­nötigen für die Ab­mel­dung Ihre Beitragsnummer.

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Stand

11.11.2025, 11:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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Hausanschrift

Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon

+49 1806 99955510

Webseite

http://www.rundfunkbeitrag.de

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