Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine
Online Verfahren
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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
Vertriebene aus der Ukraine können eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz online beantragen. -
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
Vertriebene aus der Ukraine können eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz online beantragen. -
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
Vertriebene aus der Ukraine können eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz online beantragen.
Stand
11.03.2026, 19:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg