Kleinkläranlage; Übermittlung der Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit
Ein Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (PSW) bescheinigt im Auftrage eines Betreibers einer Kleinkläranlage gegenüber der zuständigen Behörde die Funktionstüchtigkeit seiner Anlage.
Um sicherzustellen, dass Kleinkläranlagen funktionieren, wird der ordnungsgemäße Betrieb und die fachgerecht durchgeführte Wartung wiederkehrend von einem Privaten Sachverständigen vor-Ort überwacht. Die Bescheinigung wird unverzüglich an die zuständige Behörde übermittelt, die bei Mängeln ggf. Maßnahmen anordnet.
Voraussetzungen
Der beauftragte Private Sachverständige muss vom Bayerischen Landesamt für Umwelt für den Anerkennungsbereich „Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben“ nach der Verordnung über private Sachverständige in der Wasserwirtschaft anerkannt sein (siehe "Weiterführende Links").
Fristen
Die Funktionstüchtigkeit ist alle zwei Jahre ab der Bauabnahme zu prüfen und zu bescheinigen. Wenn keine Mängel festgestellt werden, verlängert sich die Frist auf vier Jahre.
Kosten
Der Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft stellt dem Betreiber der Kleinkläranlage seine Tätigkeit in Rechnung. Es entstehen keine weiteren Kosten durch die Behörde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die Mängel an der Anlage dokumentieren. -
Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die Mängel an der Anlage dokumentieren. -
Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die Mängel an der Anlage dokumentieren. -
Fotos
Es sind Fotos hochzuladen, die Mängel an der Anlage dokumentieren.
Weiterführende Links
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Private Sachverständige Wasserwirtschaft (PSW)
Listen der anerkannten PSW -
Arbeitshilfen für Private Sachverständige in der Wasserwirtschaft
Informationen für PSW -
Abwasserentsorgung von Einzelanwesen
Informationen für die Allgemeinheit zum Thema Kleinkläranlagen -
Häufige Fragen und Antworten
Informationen zu Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben
Stand
28.09.2025, 19:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)