Hauptuntersuchung; Anmeldung
In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.
Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.
Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.
In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch
- verkehrssicher,
- vorschriftsgemäß und
- umweltverträglich
fahren lässt.
Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:
- der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
- die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
- die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).
Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.
Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:
- Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
- Warndreieck,
- Warnweste,
- Ladekabel,
- Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
- alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:
- Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
- Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
- Sicherheitsgurte,
- Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
- Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
- Innen- und Außenspiegel,
- Kontrollleuchten im Fahrzeug,
- Frontscheibe,
- Hupe und
- Auspuff.
Hinweise:
- Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
- Bringen Sie den Verbandskasten und das Warndreieck zur Hauptuntersuchung mit.
Voraussetzungen
keine
Fristen
Kosten
Es gibt keine deutschlandweit geltenden Preise für die Hauptuntersuchung. Stattdessen hängen sie von verschiedenen Faktoren ab: Art des Fahrzeugs, Gesamtmasse, Prüforganisation und Bundesland.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile -
Erforderliche Unterlage/n
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile -
Erforderliche Unterlage/n
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile -
Erforderliche Unterlage/n
Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile
Online Verfahren
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Termin zur Fahrzeugprüfung - TÜV Süd
Sie können nach Auswahl eines Service-Centers beim TÜV Süd online einen Termin buchen. -
Termin zur Fahrzeugprüfung - TÜV Nord
Sie können nach Auswahl eines Service-Centers beim TÜV Nord online einen Termin vereinbaren. -
Termin zur Fahrzeugprüfung - TÜV Rheinland
Sie können beim TÜV Rheinland einen Termin zur Fahrzeugprüfung online buchen. -
Online-Terminierung - DEKRA
Sie können nach Auswahl des Standortes einen Online-Termin vereinbaren.
Weiterführende Links
Stand
27.10.2025, 14:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)