Hauptuntersuchung; Anmeldung

In regelmäßigen Abständen müssen Sie prüfen lassen, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrstüchtig ist.

Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.

Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.

In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch

  • verkehrssicher,
  • vorschriftsgemäß und
  • umweltverträglich

fahren lässt.

Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:

  • der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
  • die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
  • die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

Sie können Ihr Fahrzeug aber auch von einer Autowerkstatt untersuchen lassen. Dabei prüfen aber nicht die Werkstätten selbst, sondern Prüfingenieurinnen und -ingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen in den Autowerkstätten.

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal 2 Monate früher.

Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:

  • Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
  • Warndreieck,
  • Warnweste,
  • Ladekabel,
  • Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
  • alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.

Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren, ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:

  • Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
  • Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
  • Sicherheitsgurte,
  • Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
  • Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
  • Innen- und Außenspiegel,
  • Kontrollleuchten im Fahrzeug,
  • Frontscheibe,
  • Hupe und
  • Auspuff.

Hinweise:

  • Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
  • Bringen Sie den Verbandskasten und das Warndreieck zur Hauptuntersuchung mit.

Voraussetzungen

keine

Fristen

Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab. Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.

Kosten

Es gibt keine deutschlandweit geltenden Preise für die Hauptuntersuchung. Stattdessen hängen sie von verschiedenen Faktoren ab: Art des Fahrzeugs, Gesamtmasse, Prüforganisation und Bundesland.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • keine

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile
  • Erforderliche Unterlage/n
    Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)falls vorhanden: Letzter Untersuchungsberichtbei technischen Änderungen: Nachweisebei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

27.10.2025, 14:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

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