Grundstoffhaltige Mischungen; Beantragung einer Bewertung
Sie haben Umgang mit grundstoffhaltigen Mischungen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können? Dann können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung beantragen, ob auch für die Mischung Beschränkungen im Umgang gelten.
Der Umgang mit Substanzen, die für die Betäubungsmittelherstellung verwendet werden können, unterliegt besonderen Beschränkungen.
Für diese sogenannten
- Grundstoffe
- Drogenausgangsstoffe
- erfassten Stoffe
erteilt die Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Antrag die entsprechenden Genehmigungen.
Mischungen, die Grundstoffe enthalten, gelten ebenfalls als Grundstoffe. Sie unterliegen somit den gleichen Regulierungen. Es sei denn, die Mischungen sind so zusammengesetzt, dass die Grundstoffe nicht einfach verwendet oder leicht herausgezogen werden können. Diese Bewertung übernimmt das BfArM.
Wenn Sie mit grundstoffhaltigen Mischungen umgehen, können Sie beim BfArM eine Prüfung beantragen, ob die jeweilige Mischung als Grundstoff eingestuft wird oder nicht.
Voraussetzungen
- Ihr Wohn- beziehungsweise Firmensitz liegt in Deutschland.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben oder ausgefüllter Onlineantragoptional: Sicherheitsdatenblattoptional: Analysezertifikat -
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Erforderliche Unterlage/n
formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben oder ausgefüllter Onlineantragoptional: Sicherheitsdatenblattoptional: Analysezertifikat -
Erforderliche Unterlage/n
formloses Anschreiben mit allen notwendigen Angaben oder ausgefüllter Onlineantragoptional: Sicherheitsdatenblattoptional: Analysezertifikat
Online Verfahren
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Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Bewertung von grundstoffhaltigen Mischungen online beantragen
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Weiterführende Links
Stand
18.11.2025, 17:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)