Substitutionsmittel; Meldung über die Verschreibung
Als Ärztin oder Arzt müssen Sie an das Substitutionsregister melden, wenn Sie opioidabhängigen Personen Substitutionsmittel verschreiben. Für die erstmalige Online-Meldung können Sie Ihre Zugangsdaten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Opioidabhängige Personen können von einer Substitutionstherapie profitieren. Für die verschriebenen Substitutionsmittel führt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein entsprechendes Datenregister. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies an das Substitutionsregister des BfArM melden.
Das Substitutionsregister soll dabei helfen Mehrfachbehandlungen so früh wie möglich zu entdecken und zu unterbinden. Zusätzlich erstellt das BfArM statistische Auswertungen auf Basis der Daten für zuständige Landesbehörden.
Sie können die Meldung an das Substitutionsregister über einen Onlinedienst des BfArM abgeben. Wenn Sie erstmalig eine Meldung über den Onlinedienst abgeben, müssen Sie vorab Zugangsdaten beim BfArM beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind Ärztin oder Arzt.
-
Sie führen Substitutionsbehandlungen durch oder beabsichtigen, diese durchzuführen.
Fristen
Wenn Sie Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies sofort an das Substitutionsregister des BfArM melden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Meldung an das Substitutionsregister gemäß § 5b Absatz 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Meldung an das Substitutionsregister -
Meldung an das Substitutionsregister gemäß § 5b Absatz 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Meldung an das Substitutionsregister -
Meldung an das Substitutionsregister gemäß § 5b Absatz 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV)
Meldung an das Substitutionsregister
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen: Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen: Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen: Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ -
Erforderliche Unterlage/n
Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen: Formular „Meldung an das Substitutionsregister“
Online Verfahren
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BfArM-Formularserver
Sobald Sie Ihre Zugangsdaten für den Formularserver des BfArM erhalten haben, können Sie Meldungen elektronisch übermitteln. -
Zugangsdaten für die elektronische Meldung an das Substitutionsregister beantragen
Um als Ärztin oder Arzt eine Meldung an das Substitutionsregister online zu übermitteln, müssen Sie Ihre Zugangsdaten online beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Weiterführende Links
Stand
02.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)