Substitutionsmittel; Meldung über die Verschreibung

Als Ärztin oder Arzt müssen Sie an das Substitutionsregister melden, wenn Sie opioidabhängigen Personen Substitutionsmittel verschreiben. Für die erstmalige Online-Meldung können Sie Ihre Zugangsdaten beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.

Opioidabhängige Personen können von einer Substitutionstherapie profitieren. Für die verschriebenen Substitutionsmittel führt die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein entsprechendes Datenregister. Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies an das Substitutionsregister des BfArM melden.

Das Substitutionsregister soll dabei helfen   Mehrfachbehandlungen so früh wie möglich zu entdecken und zu unterbinden. Zusätzlich erstellt das BfArM statistische Auswertungen auf Basis der Daten für zuständige Landesbehörden.

Sie können die Meldung an das Substitutionsregister über einen Onlinedienst des BfArM abgeben. Wenn Sie erstmalig eine Meldung über den Onlinedienst abgeben, müssen Sie vorab Zugangsdaten beim BfArM beantragen.
 

Voraussetzungen

  • Sie sind Ärztin oder Arzt. 
  • Sie führen Substitutionsbehandlungen durch oder beabsichtigen, diese durchzuführen.
     

Fristen

Wenn Sie Substitutionsmittel für opioidabhängige Personen verschreiben, müssen Sie dies sofort an das Substitutionsregister des BfArM melden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen:  Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen:  Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen:  Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie Ihre Meldung schriftlich einreichen:  Formular „Meldung an das Substitutionsregister“ 

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

02.11.2025, 07:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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