Fahrlehrerlaubnis; Beantragung
Wenn Sie als Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden wollen, dann benötigen Sie hierfür eine Fahrlehrerlaubnis.
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen, bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt.
Der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnisklasse BE erhält zunächst eine Anwärterbefugnis. Nach Ausbildung und Ablegung einer Prüfung wird die Fahrlehrerlaubnis erteilt.
Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden.
Voraussetzungen
Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber
- mindestens 21 Jahre alt ist,
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie/ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
- im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch seit zwei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zum Fahrlehrer ausgebildet wurde,
- die jeweilige Fahrlehrerprüfung erfolgreich bestanden hat und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Fristen
Die Fahrlehrerlaubnis sollte unmittelbar nach Bestehen der Fahrlehrerprüfung beantragt werden. Ohne den Fahrlehrerschein dürfen keine Fahrschülerinnen oder Fahrschüler ausgebildet werden.
Kosten
Für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis entstehen Gebühren in Höhe von 40,90 EUR.
Hinzu kommen neben den Kosten der Fahrlehrerausbildung Gebühren für
- die Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister (3,30 EUR),
- die Ausstellung des Führungszeugnisses (zu bezahlen bei der Gemeinde des Wohnsitzes) sowie
- die Gebühren für die Prüfungen im Rahmen der Fahrlehrerausbildung.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)Führerschein im Original oder eine beglaubigte Kopie des Führerscheineserweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der Gemeinde des Wohnsitzes)LebenslaufÄrztliches und augenärztliches Gutachten oder Zeugnis, welches bestätigt, dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen entsprechend den Vorgaben für die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erfüllt werden . Der Nachweis kann auch durch einen Führerschein mit einem gültigen Führerschein der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden, sofern diese Fahrerlaubnis vor nicht mehr als fünf Jahren erworben oder die Geltungsdauer mindestens einer dieser Fahrerlaubnisklassen innerhalb der letzten fünf Jahre verlängert wurde.Nachweise über die geforderte Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten AusbildungFür Erteilung der Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE zusätzlich: Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)Führerschein im Original oder eine beglaubigte Kopie des Führerscheineserweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der Gemeinde des Wohnsitzes)LebenslaufÄrztliches und augenärztliches Gutachten oder Zeugnis, welches bestätigt, dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen entsprechend den Vorgaben für die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erfüllt werden . Der Nachweis kann auch durch einen Führerschein mit einem gültigen Führerschein der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden, sofern diese Fahrerlaubnis vor nicht mehr als fünf Jahren erworben oder die Geltungsdauer mindestens einer dieser Fahrerlaubnisklassen innerhalb der letzten fünf Jahre verlängert wurde.Nachweise über die geforderte Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten AusbildungFür Erteilung der Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE zusätzlich: Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)Führerschein im Original oder eine beglaubigte Kopie des Führerscheineserweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der Gemeinde des Wohnsitzes)LebenslaufÄrztliches und augenärztliches Gutachten oder Zeugnis, welches bestätigt, dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen entsprechend den Vorgaben für die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erfüllt werden . Der Nachweis kann auch durch einen Führerschein mit einem gültigen Führerschein der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden, sofern diese Fahrerlaubnis vor nicht mehr als fünf Jahren erworben oder die Geltungsdauer mindestens einer dieser Fahrerlaubnisklassen innerhalb der letzten fünf Jahre verlängert wurde.Nachweise über die geforderte Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten AusbildungFür Erteilung der Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE zusätzlich: Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung -
Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)Führerschein im Original oder eine beglaubigte Kopie des Führerscheineserweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (zu beantragen bei der Gemeinde des Wohnsitzes)LebenslaufÄrztliches und augenärztliches Gutachten oder Zeugnis, welches bestätigt, dass die Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung sowie das Sehvermögen entsprechend den Vorgaben für die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erfüllt werden . Der Nachweis kann auch durch einen Führerschein mit einem gültigen Führerschein der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erbracht werden, sofern diese Fahrerlaubnis vor nicht mehr als fünf Jahren erworben oder die Geltungsdauer mindestens einer dieser Fahrerlaubnisklassen innerhalb der letzten fünf Jahre verlängert wurde.Nachweise über die geforderte Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung.Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Dauer der durchgeführten AusbildungFür Erteilung der Fahrlehrererlaubnis der Klasse BE zusätzlich: Bescheinigung der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der durchgeführten Ausbildung
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Stand
11.11.2025, 14:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)