Betäubungsmittel; Beantragung der betäubungsmittelrechtlichen Prüfung von Stoffen
Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, können Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Prüfung des Stoffes beantragen.
Eine Prüfung durch das BfArM, ob ein Stoff unter das Betäubungsmittelgesetz oder das Grundstoffüberwachungsgesetz fällt, ist gebührenpflichtig. Bevor Sie diese beantragen, sollten Sie daher prüfen, ob der fragliche Stoff bereits in der Liste der Betäubungsmittel auf der Internetseite des BfArM aufgeführt ist.
Voraussetzungen
- Sie sind in Deutschland ansässig.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Prüfung je Stoff, der bereits in der Datenbank hinterlegt ist: 50,00 EUR
Gebühr: 50 EUR
Prüfung je Stoff, der neu recherchiert wurde: 70,00 EUR
Gebühr: 70 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bezeichnung des StoffesStrukturformel zum Stoff (optional)optional: Ergänzende Informationen zum Stoff, zum Beispiel Chemical Abstracts Service-Nummer (CAS-Nummer) -
Erforderliche Unterlage/n
Bezeichnung des StoffesStrukturformel zum Stoff (optional)optional: Ergänzende Informationen zum Stoff, zum Beispiel Chemical Abstracts Service-Nummer (CAS-Nummer) -
Erforderliche Unterlage/n
Bezeichnung des StoffesStrukturformel zum Stoff (optional)optional: Ergänzende Informationen zum Stoff, zum Beispiel Chemical Abstracts Service-Nummer (CAS-Nummer) -
Erforderliche Unterlage/n
Bezeichnung des StoffesStrukturformel zum Stoff (optional)optional: Ergänzende Informationen zum Stoff, zum Beispiel Chemical Abstracts Service-Nummer (CAS-Nummer)
Online Verfahren
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Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen online beantragen
Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. -
Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen online beantragen
Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen. -
Betäubungsmittelrechtliche Prüfung von Stoffen online beantragen
Sie möchten einen Stoff betäubungsmittel- und grundstoffrechtlich prüfen lassen? Dann können Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellen.
Weiterführende Links
Stand
02.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)