Betäubungsmittel; Meldung über die Abgabe
Wenn Sie Betäubungsmittel abgeben, müssen Sie das dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch melden. Um elektronische Abgabebelege über das Formularserver-Belegverfahren zu erstellen, müssen Sie Zugangsdaten beim BfArM beantragen.
Wenn Sie Betäubungsmittel abgeben, müssen Sie einen elektronischen Abgabebeleg erstellen. Ihre Abgabemeldung können Sie dann dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch zusenden.
Wenn Sie Betäubungsmittel in geringem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg über das elektronische Formularserver-Belegverfahren erstellen. Die Abgabemeldung wird dann elektronisch an das BfArM gesendet.
Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben:
- Apotheke (Retouren)
- wissenschaftliche Einrichtung oder
- handelndes beziehungsweise herstellendes Unternehmen mit geringem Betäubungsmittelverkehr.
Die Zugangsdaten für das Formularserver-Belegverfahren müssen Sie einmalig vorab beim BfArM beantragen.
Wenn Sie Betäubungsmittel in großem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg im Rahmen des elektronischen Belegverfahrens (E-Belegverfahren) über einen FTP-Server an die Bundesopiumstelle übermitteln. Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben:
- pharmazeutischer Großhandelsbetrieb oder als
- großer Herstellbetrieb.
Voraussetzungen
- Sie haben eine Erlaubnis zur Teilnahme am Verkehr mit Betäubungsmitteln oder eine Betäubungsmittel-Nummernzuweisung (BtM-Nummernzuweisung)
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Bei Nutzung des Formularserver-Belegverfahrens:
- Sie geben Betäubungsmittel in geringem Umfang ab.
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Bei Nutzung des elektronischen Belegverfahrens (E-Belegverfahren):
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Sie geben Betäubungsmittel in großem Umfang ab.
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Sie geben Betäubungsmittel in großem Umfang ab.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Abgabebeleg -
Erforderliche Unterlage/n
Abgabebeleg -
Erforderliche Unterlage/n
Abgabebeleg -
Erforderliche Unterlage/n
Abgabebeleg
Online Verfahren
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Zugangsdaten für das Formularserver-Belegverfahren zur elektronischen Übermittlung von Abgabemeldungen online beantragen
Wenn Sie Abgabebelege über das elektronische Formularserver-Belegverfahren erstellen und übermitteln möchten, benötigen Sie Zugangsdaten. Diese können Sie beantragen. -
BfArM-Formularserver
Sobald Sie Ihre Zugangsdaten für den Formularserver des BfArM erhalten haben, können Sie Meldungen elektronisch übermitteln.
Weiterführende Links
Stand
02.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)