Gastschulverhältnis an einer Förderschule; Beantragung der Genehmigung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann der Besuch einer Förderschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

Weitere Informationen werden in Kürze bereitgestellt.

Stand

16.07.2025, 10:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Nach oben