Gastschulverhältnis an einer Förderschule; Beantragung der Genehmigung
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann der Besuch einer Förderschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.
Weitere Informationen werden in Kürze bereitgestellt.
Stand
16.07.2025, 10:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)