Rechtliche Betreuung; Einreichung des Vermögensverzeichnisses für Betreuungsgerichte

Online Verfahren

  • Vermögensverzeichnis
    Betreuer, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, können zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person online beim Betreuungsgericht einreichen. 
    Das Vermögensverzeichnis ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Vermögensverzeichnis
    Betreuer, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, können zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person online beim Betreuungsgericht einreichen. 
    Das Vermögensverzeichnis ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Vermögensverzeichnis
    Betreuer, denen der Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen wurde, können zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung ein Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person online beim Betreuungsgericht einreichen. 
    Das Vermögensverzeichnis ist bei dem Gericht einzureichen, bei dem das Betreuungsverfahren anhängig ist. Dies ist in der Regel das Betreuungsgericht, in dessen Gerichtsbezirk die betreute Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Stand

10.06.2025, 11:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Amtsgericht Aschaffenburg

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