Rechtliche Betreuung; Einreichung des Vermögensverzeichnisses für Betreuungsgerichte
Online Verfahren
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Vermögensverzeichnis
Hat das Gericht den Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, kann zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung das Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person beim zuständigen Betreuungsgericht online eingereicht werden. -
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Hat das Gericht den Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, kann zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung das Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person beim zuständigen Betreuungsgericht online eingereicht werden. -
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Hat das Gericht den Aufgabenbereich der Vermögenssorge übertragen, kann zu Beginn der Betreuung bzw. bei Übernahme der Betreuung das Verzeichnis über das Vermögen der betreuten Person beim zuständigen Betreuungsgericht online eingereicht werden.
Stand
10.06.2025, 11:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Amtsgericht Aschaffenburg