Staatsangehörigkeit; Abgabe der Erkärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Wenn Sie im Ausland leben und mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben.

Wenn Sie im Ausland leben, mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, können Sie eine Erklärung zum Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit abgeben. Sofern der Verzicht genehmigt werden kann, wird Ihnen eine Verzichtsurkunde ausgehändigt.

Die Genehmigung wird nicht erteilt, wenn Sie unter anderem zu folgenden Berufsgruppen gehören:

  • aktive Beamte,
  • Richter,
  • Soldaten,

es sei denn Sie leben dauerhaft seit mindestens 10 Jahren im Ausland.

Wenn Sie minderjährig sind, können Sie nur mit Genehmigung des für Sie zuständigen deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht) auf Ihre deutsche Staatsangehörigkeit verzichten. Minderjährige ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr müssen der Verzichtserklärung ausdrücklich zustimmen.

Für Ihre Erklärung können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.

Voraussetzungen

Erklärungen auf Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit können abgeben:

  • Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland, die mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen

Weitere Voraussetzungen:

  • bei Minderjährigen:
    • Genehmigung des deutschen Familiengerichts (beim Amtsgericht)
    • Zustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung

Hinweis:

Wenn Sie in Deutschland wehrpflichtig sind, benötigen Sie die Zustimmung des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) eingeholt.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Kostenfrei.

Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen eventuell weitere Kosten entstehen können.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen: mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:  deutscher Personalausweisdeutscher Reisepass(letzter) Staatsangehörigkeitsausweis. mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes: ausländischer Personalausweisausländischer Reisepass(ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweisausländische Meldebestätigung bei Minderjährigen: Genehmigung des deutschen FamiliengerichtsZustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung Hinweise: Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für die Online-Erklärung benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Übermittlung der Erklärung ein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen: mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:  deutscher Personalausweisdeutscher Reisepass(letzter) Staatsangehörigkeitsausweis. mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes: ausländischer Personalausweisausländischer Reisepass(ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweisausländische Meldebestätigung bei Minderjährigen: Genehmigung des deutschen FamiliengerichtsZustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung Hinweise: Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für die Online-Erklärung benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Übermittlung der Erklärung ein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen: mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:  deutscher Personalausweisdeutscher Reisepass(letzter) Staatsangehörigkeitsausweis. mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes: ausländischer Personalausweisausländischer Reisepass(ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweisausländische Meldebestätigung bei Minderjährigen: Genehmigung des deutschen FamiliengerichtsZustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung Hinweise: Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für die Online-Erklärung benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Übermittlung der Erklärung ein.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Für die Verzichtserklärung müssen Sie einreichen: mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:  deutscher Personalausweisdeutscher Reisepass(letzter) Staatsangehörigkeitsausweis. mögliche Nachweise zum Besitz der anderen Staatsangehörigkeit und des dauerhaften Aufenthaltes: ausländischer Personalausweisausländischer Reisepass(ausländischer) Staatsangehörigkeitsausweisausländische Meldebestätigung bei Minderjährigen: Genehmigung des deutschen FamiliengerichtsZustimmung der minderjährigen Person (ab dem 16. und bis zum 18. Lebensjahr) zur Verzichtserklärung Hinweise: Bitte die Unterlagen und Nachweise, soweit nicht anders angegeben, als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen. Für die Online-Erklärung benötigen Sie zunächst einfache elektronische Kopien. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen und Nachweise in beglaubigter Kopie im Online-Verfahren erst nach Übermittlung der Erklärung ein.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 16:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesverwaltungsamt (siehe BayernPortal)

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