Asylbewerber; Beantragung von Leistungen
Online Verfahren
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Asylbewerberleistungen - Meldepflicht persönliche Daten
Leistungsberechtigte, die eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, haben dies spätestens am dritten Tag nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit der zuständigen Behörde zu melden. -
Asylbewerberleistungen; Nachweis für Einkünfte/Gehaltsabrechnung
Sie müssen im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten alle Unterlagen vorlegen, die Auswirkungen auf Ihre Asylsozialleistungen haben. Dazu gehören insbesondere alle Nachweise über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Stand
14.05.2025, 15:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg