Spätaussiedler; Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder der Genehmigung zur Gradführung

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses und die Genehmigung zur Gradführung beantragen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die über eine gültige Bescheinigung nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) verfügen, können auf Antrag die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses sowie die Genehmigung erhalten, einen ausländischen akademischen Grad oder Titel in der Form des entsprechenden deutschen akademischen Grades oder Titels zu führen.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten abgelegten Hochschulprüfungen oder erworbenen Befähigungsnachweise gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen Prüfungen oder Befähigungsnachweisen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten erworbenen ausländischen akademischen Grade oder Titel gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen akademischen Graden.

Zuständigkeiten
  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.
  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist die Technische Hochschule Nürnberg zuständig.

Voraussetzungen

Sie benötigen eine gültige Bescheinigung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.

Fristen

Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.

Kosten

Die Anerkennung der ausländischen Hochschulabschlussprüfung und die Genehmigung zur Gradführung ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Dem Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die folgenden Nachweise und Angaben beizufügen:
    Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder Vertriebenenausweis in amtlich beglaubigter FotokopieAktuelle amtliche Meldebestätigung über die Hauptwohnung im Freistaat BayernTabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des Bildungs- und Berufswegs (mit jeweiliger Angabe von Beginn und Ende (Monat/Jahr) der Schul- und Hochschulausbildung sowie von etwaigen Studienunterbrechungen) in deutscher SpracheSchulabschlusszeugnis, das zum Studium berechtigt hat, in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Hochschulabschlussdiplom bzw. -urkunde in amtlich beglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Studienbuch oder vergleichbare Nachweise zum Studienverlauf wie z. B. Noten- und Matrikelblatt, Studienbeilage, Fächeraufstellung, Index, Bescheinigung und Zeugnis über abgelegte Hochschulprüfungen oder ähnliches in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Angaben zu Thema, Umfang und Bearbeitungszeit einer ggf. gefertigten Studienabschlussarbeit („Diplomarbeit“)Amtlicher Nachweis zur Personengleichheit, falls der (heutige) Name laut Antrag von dem in den vorzulegenden Nachweisen genannten Namen abweicht (z. B. aufgrund zwischenzeitlicher Eheschließung)Soweit Sie von den erforderlichen fremdsprachigen Bildungsnachweisen bereits Übersetzungen in die deutsche Sprache besitzen (z. B. aus dem Herkunftsland) und hiervon (unbeglaubigte) Fotokopien beifügen, können Sie das Verfahren beschleunigen. Die Anfertigung von entsprechenden Übersetzungen eigens für diese Antragstellung ist nicht notwendig!Soweit Sie einen entsprechenden Antrag bereits bei einer anderen Behörde in Bayern oder einem anderen deutschen Bundesland gestellt haben, fügen Sie Kopien der vorhandenen Unterlagen bei (Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres damaligen Antrags)Soweit Sie bereits eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten haben, fügen Sie diese in Kopie bei. Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein. Diese werden ggf. gesondert bei Ihnen angefordert. Aus organisatorischen Gründen können die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht an Sie zurückgesendet werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein!
  • Dem Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die folgenden Nachweise und Angaben beizufügen:
    Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder Vertriebenenausweis in amtlich beglaubigter FotokopieAktuelle amtliche Meldebestätigung über die Hauptwohnung im Freistaat BayernTabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des Bildungs- und Berufswegs (mit jeweiliger Angabe von Beginn und Ende (Monat/Jahr) der Schul- und Hochschulausbildung sowie von etwaigen Studienunterbrechungen) in deutscher SpracheSchulabschlusszeugnis, das zum Studium berechtigt hat, in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Hochschulabschlussdiplom bzw. -urkunde in amtlich beglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Studienbuch oder vergleichbare Nachweise zum Studienverlauf wie z. B. Noten- und Matrikelblatt, Studienbeilage, Fächeraufstellung, Index, Bescheinigung und Zeugnis über abgelegte Hochschulprüfungen oder ähnliches in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Angaben zu Thema, Umfang und Bearbeitungszeit einer ggf. gefertigten Studienabschlussarbeit („Diplomarbeit“)Amtlicher Nachweis zur Personengleichheit, falls der (heutige) Name laut Antrag von dem in den vorzulegenden Nachweisen genannten Namen abweicht (z. B. aufgrund zwischenzeitlicher Eheschließung)Soweit Sie von den erforderlichen fremdsprachigen Bildungsnachweisen bereits Übersetzungen in die deutsche Sprache besitzen (z. B. aus dem Herkunftsland) und hiervon (unbeglaubigte) Fotokopien beifügen, können Sie das Verfahren beschleunigen. Die Anfertigung von entsprechenden Übersetzungen eigens für diese Antragstellung ist nicht notwendig!Soweit Sie einen entsprechenden Antrag bereits bei einer anderen Behörde in Bayern oder einem anderen deutschen Bundesland gestellt haben, fügen Sie Kopien der vorhandenen Unterlagen bei (Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres damaligen Antrags)Soweit Sie bereits eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten haben, fügen Sie diese in Kopie bei. Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein. Diese werden ggf. gesondert bei Ihnen angefordert. Aus organisatorischen Gründen können die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht an Sie zurückgesendet werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein!
  • Dem Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die folgenden Nachweise und Angaben beizufügen:
    Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder Vertriebenenausweis in amtlich beglaubigter FotokopieAktuelle amtliche Meldebestätigung über die Hauptwohnung im Freistaat BayernTabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des Bildungs- und Berufswegs (mit jeweiliger Angabe von Beginn und Ende (Monat/Jahr) der Schul- und Hochschulausbildung sowie von etwaigen Studienunterbrechungen) in deutscher SpracheSchulabschlusszeugnis, das zum Studium berechtigt hat, in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Hochschulabschlussdiplom bzw. -urkunde in amtlich beglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Studienbuch oder vergleichbare Nachweise zum Studienverlauf wie z. B. Noten- und Matrikelblatt, Studienbeilage, Fächeraufstellung, Index, Bescheinigung und Zeugnis über abgelegte Hochschulprüfungen oder ähnliches in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Angaben zu Thema, Umfang und Bearbeitungszeit einer ggf. gefertigten Studienabschlussarbeit („Diplomarbeit“)Amtlicher Nachweis zur Personengleichheit, falls der (heutige) Name laut Antrag von dem in den vorzulegenden Nachweisen genannten Namen abweicht (z. B. aufgrund zwischenzeitlicher Eheschließung)Soweit Sie von den erforderlichen fremdsprachigen Bildungsnachweisen bereits Übersetzungen in die deutsche Sprache besitzen (z. B. aus dem Herkunftsland) und hiervon (unbeglaubigte) Fotokopien beifügen, können Sie das Verfahren beschleunigen. Die Anfertigung von entsprechenden Übersetzungen eigens für diese Antragstellung ist nicht notwendig!Soweit Sie einen entsprechenden Antrag bereits bei einer anderen Behörde in Bayern oder einem anderen deutschen Bundesland gestellt haben, fügen Sie Kopien der vorhandenen Unterlagen bei (Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres damaligen Antrags)Soweit Sie bereits eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten haben, fügen Sie diese in Kopie bei. Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein. Diese werden ggf. gesondert bei Ihnen angefordert. Aus organisatorischen Gründen können die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht an Sie zurückgesendet werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein!
  • Dem Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die folgenden Nachweise und Angaben beizufügen:
    Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder Vertriebenenausweis in amtlich beglaubigter FotokopieAktuelle amtliche Meldebestätigung über die Hauptwohnung im Freistaat BayernTabellarischer Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung des Bildungs- und Berufswegs (mit jeweiliger Angabe von Beginn und Ende (Monat/Jahr) der Schul- und Hochschulausbildung sowie von etwaigen Studienunterbrechungen) in deutscher SpracheSchulabschlusszeugnis, das zum Studium berechtigt hat, in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Hochschulabschlussdiplom bzw. -urkunde in amtlich beglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Studienbuch oder vergleichbare Nachweise zum Studienverlauf wie z. B. Noten- und Matrikelblatt, Studienbeilage, Fächeraufstellung, Index, Bescheinigung und Zeugnis über abgelegte Hochschulprüfungen oder ähnliches in unbeglaubigter Fotokopie vom Original (nicht von der deutschen Übersetzung)Angaben zu Thema, Umfang und Bearbeitungszeit einer ggf. gefertigten Studienabschlussarbeit („Diplomarbeit“)Amtlicher Nachweis zur Personengleichheit, falls der (heutige) Name laut Antrag von dem in den vorzulegenden Nachweisen genannten Namen abweicht (z. B. aufgrund zwischenzeitlicher Eheschließung)Soweit Sie von den erforderlichen fremdsprachigen Bildungsnachweisen bereits Übersetzungen in die deutsche Sprache besitzen (z. B. aus dem Herkunftsland) und hiervon (unbeglaubigte) Fotokopien beifügen, können Sie das Verfahren beschleunigen. Die Anfertigung von entsprechenden Übersetzungen eigens für diese Antragstellung ist nicht notwendig!Soweit Sie einen entsprechenden Antrag bereits bei einer anderen Behörde in Bayern oder einem anderen deutschen Bundesland gestellt haben, fügen Sie Kopien der vorhandenen Unterlagen bei (Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres damaligen Antrags)Soweit Sie bereits eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen erhalten haben, fügen Sie diese in Kopie bei. Im Einzelfall können weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein. Diese werden ggf. gesondert bei Ihnen angefordert. Aus organisatorischen Gründen können die von Ihnen eingereichten Unterlagen nicht an Sie zurückgesendet werden. Bitte reichen Sie daher keine Originale ein!

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Stand

23.10.2025, 08:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)

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