Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk und Handel; Beantragung der Eintragung, Änderung oder Löschung

Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen, bei Bedarf ändern oder löschen lassen.

Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Für die Berufsausbildung im Handwerk sind die Handwerkskammern zuständig und bei die Berufsausbildung der IHK-Berufe die Industrie- und Handelskammer.

Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, sind für wesentliche Inhalte die Änderungen bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Ordnungsmäßigkeit der Änderung und trägt anschließend die Änderung ein. 

Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:

  • Wechsel der Ausbildungsstätte,
  • Wechsel der Fachrichtung,
  • Adressänderungen,
  • Ende der Berufsausbildung oder vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung:

  • Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
  • Die ausbildende Person ist persönlich und fachlich geeignet und die Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
  • Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Einsicht vorzulegen
  • bei Änderung: Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen.
  • bei Löschung: Das Berufsausbildungsverhältnis wurde vorzeitig aufgelöst.

Fristen

  • Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.
  • Sie müssen eine Änderung unverzüglich mitteilen.
  • Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses stellen.

Kosten

Die Eintragung ist für Auszubildende gebührenfrei.

Unterlagen

Stand

06.05.2025, 10:05 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

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