Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse im Handwerk und Handel; Beantragung der Eintragung, Änderung oder Löschung
Wenn Sie als Arbeitgeber Auszubildende beschäftigen, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen, bei Bedarf ändern oder löschen lassen.
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen. Für die Berufsausbildung im Handwerk sind die Handwerkskammern zuständig und bei die Berufsausbildung der IHK-Berufe die Industrie- und Handelskammer.
Das Verzeichnis enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.
Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, sind für wesentliche Inhalte die Änderungen bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Ordnungsmäßigkeit der Änderung und trägt anschließend die Änderung ein.
Änderungen können beispielsweise folgende Bereiche betreffen:
- Wechsel der Ausbildungsstätte,
- Wechsel der Fachrichtung,
- Adressänderungen,
- Ende der Berufsausbildung oder vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung:
- Der Berufsausbildungsvertrag entspricht den gesetzlichen Vorschriften und der Ausbildungsordnung.
- Die ausbildende Person ist persönlich und fachlich geeignet und die Ausbildungsstätte ist fachlich geeignet, um auszubilden.
- Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes zur Einsicht vorzulegen
- bei Änderung: Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen.
- bei Löschung: Das Berufsausbildungsverhältnis wurde vorzeitig aufgelöst.
Fristen
- Sie müssen die Eintragung spätestens vor Beginn der Berufsausbildung beantragen.
- Sie müssen eine Änderung unverzüglich mitteilen.
- Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses stellen.
Kosten
Die Eintragung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Unterlagen
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Es sind folgende Unterlagen für die Eintragung erforderlich:
BerufsausbildungsvertragNachweis der persönlichen und fachlichen Eignung der ausbildenden Person/ Personen Bei minderjährigen Auszubildenden: ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem JugendarbeitsschutzgesetzDatenübermittlung der Informationen nach § 34 Absatz 2 BBiG -
Es sind beispielsweise folgende Unterlagen für eine Änderung erforderlich:
Geänderter VertragGeänderter AusbildungsplanAntrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der AusbildungsdauerAntrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der AusbildungBei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen: Stellungnahme der AusbildungsstätteBegründendes Dokument -
Es sind folgende Unterlagen für die Löschung erforderlich:
Auflösungsvertrag oderKündigungsschreiben odersonstiges Dokument, das die Auflösung bestätigt
Stand
06.05.2025, 10:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)