Kraftfahrzeug; Beantragung einer Tageszulassung
Wenn Sie ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde eine Tageszulassung beantragen.
Sie möchten ein Neufahrzeug für einen Tag für den Straßenverkehr zulassen? Dann müssen Sie bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz eine Tageszulassung beantragen.
Eine Tageszulassung wird für Neuwagen ausgestellt, die noch keinen Vorbesitzer hatten, also noch nicht zugelassen waren. Sie ist die erstmalige Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs. Die Tageszulassung gilt immer für die Dauer des Tages, an dem die Erstzulassung wirksam wird.
Sie kann nicht für Fahrzeuge beantragt werden, die ein eigenes Kennzeichen führen müssen, aber nicht der Zulassungspflicht unterliegen (zum Beispiel: für Leichtkrafträder).
Wenn Sie ein Fahrzeug mit Tageszulassung auf öffentlichen Straßen nutzen wollen, benötigen die vorgeschriebenen Kennzeichenschilder für diesen Tag keine Stempelplaketten oder Plakettenträger. Sie müssen als Fahrerin oder Fahrer den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug auslegen.
Sobald der Tag der Erstzulassung abgelaufen ist, gilt das Fahrzeug automatisch als abgemeldet. Sie dürfen dann nicht mehr mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr fahren. Die Außerbetriebsetzung müssen Sie nicht zusätzlich beantragen.
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug ist zulassungspflichtig.
- Das Fahrzeug wurde vorher noch nicht zugelassen.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Fristen
Die Tageszulassung kann an dem Tag beantragt werden, an dem das Fahrzeug bewegt werden soll.
Kosten
Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung vor Ort bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: ab 45,90 EUR
Gebühr, wenn Sie die Tageszulassung online über das i-KFZ-Portal Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen
Gebühr: ab 17,70 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)Zulassungsbescheinigung Teil IIEG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummerfür den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugsbei Zulassung auf ein Gewerbe: aktueller Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldungggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien) -
Erforderliche Unterlage/n
amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)Zulassungsbescheinigung Teil IIEG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummerfür den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugsbei Zulassung auf ein Gewerbe: aktueller Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldungggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien) -
Erforderliche Unterlage/n
amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)Zulassungsbescheinigung Teil IIEG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummerfür den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugsbei Zulassung auf ein Gewerbe: aktueller Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldungggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien) -
Erforderliche Unterlage/n
amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis)Zulassungsbescheinigung Teil IIEG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit eVB-Nummerfür den Einzug der Kfz-Steuer: Bankverbindung oder SEPA-Mandat der Halterin beziehungsweise des Halters des Fahrzeugsbei Zulassung auf ein Gewerbe: aktueller Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldungggf. Vollmacht (inkl. aller erforderlichen Ausweise bzw. Ausweiskopien)
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Stand
15.07.2025, 14:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)