Transfermaßnahmen; Beantragung

Wenn Ihr Betrieb Stellen abbauen muss, können Sie mithilfe von Transfermaßnahmen Ihre Beschäftigten dabei unterstützen, einen neuen Arbeitgeber zu finden und nicht arbeitslos zu werden. An den Kosten dafür beteiligt sich die Agentur für Arbeit anteilig.

Als Arbeitgeber beabsichtigen Sie eine Betriebsänderung mit dauerhaftem Stellenabbau. Sie und die Betriebsvertretung (Betriebsrat) nehmen an einer Transferberatung mit der Agentur für Arbeit teil und beantragen die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen für Ihre betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie bekommen dann einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für Transfermaßnahmen. Die geförderten Maßnahmen sollen helfen, Ihre bisherigen Beschäftigten in andere Betriebe einzugliedern oder erleichtern ihren Übergang in die Selbständigkeit.

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung beantragen:

  • Maßnahmen, beispielsweise Tests, zur Feststellung der Leistungsfähigkeit, der Arbeitsmarktchancen und des Qualifikationsbedarfs der Arbeitskräfte ("Profiling")
  • Bewerbungs- oder Orientierungsseminare, die gezielte Hilfe bei Bewerbung und Stellensuche bieten
  • Außenvermittlung ("Outplacementberatung")
  • Kurzqualifizierungsmaßnahmen, beispielsweise praktische handwerkliche Weiterbildungen ohne Theorie oder
  • Vermittlung von Grundkenntnissen für einen neuen Beruf
  • Praktika
  • Fortsetzung der Ausbildung bei Auszubildenden
  • Existenzgründungsberatung (Selbständigkeit)

Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 50 Prozent der Kosten für die Transfermaßnahmen, jedoch höchstens EUR 2.500 pro Beschäftigtem.

Als Arbeitgeber gehen Sie bei der Bezahlung der Transfermaßnahmen zunächst in Vorleistung. Der Zuschuss wird Ihnen rückwirkend ausgezahlt.

Transfermaßnahmen können Sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen, deren Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen.

Sie können nach der finanziellen Förderung einer Transfermaßnahme in der Regel auch Transfer-Kurzarbeitergeld für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten.

Voraussetzungen

Mindesterfordernisse:

  • Damit Sie Zuschüsse für Transfermaßnahmen in Ihrem Betrieb bekommen, müssen Sie vorab eine Transferberatung mit der Agentur für Arbeit durchführen.

Betriebliche Voraussetzungen:

  • Wegen Veränderungen in Ihrem Betrieb müssen Sie Stellen abbauen.
  • Der Stellenabbau in Ihrem Betrieb ist dauerhaft und nicht vermeidbar.
  • Sie haben den Arbeitsplatzverlust bei Ihrer Agentur für Arbeit gemeldet.
  • Sie tragen 50 Prozent der Maßnahmekosten.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Ihre Beschäftigten sind von Arbeitslosigkeit bedroht und haben sich arbeitsuchend gemeldet.
  • Sie haben Ihren betroffenen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch nicht gekündigt und auch keinen Aufhebungsvertrag abgeschlossen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die von Ihnen beantragte Transfermaßnahme wird nicht von Ihnen, sondern von einem zugelassenen Maßnahmeträger durchgeführt. Dieser muss ein eigenes System zur Qualitätssicherung anwenden.
  • Die Durchführung der Maßnahme findet in jedem Fall statt.
  • Ihre Transfermaßnahme dient nicht dazu, die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer anschließend wieder in Ihrem Betrieb, Unternehmen oder Konzern zu beschäftigen.

Fristen

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, bei der Agentur für Arbeit einzureichen, die den Bescheid erlassen hat.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchKlage vor dem Sozialgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Förderung der Teilnahme an TransfermaßnahmenSozialplan Interessenausgleich oder vergleichbare VereinbarungPersonalanpassungskonzeptProjektkalkulationTeilnehmerlisteVereinbarung zur Betriebsänderung und Durchführung von TransfermaßnahmenMaßnahmekonzeptionErklärung des Trägers, dass die Durchführung der Maßnahme gesichert istNach Abschluss Transfermaßnahmen: Abrechnungsliste zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Förderung der Teilnahme an TransfermaßnahmenSozialplan Interessenausgleich oder vergleichbare VereinbarungPersonalanpassungskonzeptProjektkalkulationTeilnehmerlisteVereinbarung zur Betriebsänderung und Durchführung von TransfermaßnahmenMaßnahmekonzeptionErklärung des Trägers, dass die Durchführung der Maßnahme gesichert istNach Abschluss Transfermaßnahmen: Abrechnungsliste zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Förderung der Teilnahme an TransfermaßnahmenSozialplan Interessenausgleich oder vergleichbare VereinbarungPersonalanpassungskonzeptProjektkalkulationTeilnehmerlisteVereinbarung zur Betriebsänderung und Durchführung von TransfermaßnahmenMaßnahmekonzeptionErklärung des Trägers, dass die Durchführung der Maßnahme gesichert istNach Abschluss Transfermaßnahmen: Abrechnungsliste zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Förderung der Teilnahme an TransfermaßnahmenSozialplan Interessenausgleich oder vergleichbare VereinbarungPersonalanpassungskonzeptProjektkalkulationTeilnehmerlisteVereinbarung zur Betriebsänderung und Durchführung von TransfermaßnahmenMaßnahmekonzeptionErklärung des Trägers, dass die Durchführung der Maßnahme gesichert istNach Abschluss Transfermaßnahmen: Abrechnungsliste zur Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen. Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen werden von Ihrer Agentur für Arbeit angefordert.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

01.03.2025, 17:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Agentur für Arbeit Aschaffenburg

Hausanschrift

Memeler Str. 15
63739 Aschaffenburg

Telefon

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Fax

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Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/aschaffenburg/startseite

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