Patent; Beantragung einer Recherche

Wenn Sie vor dem Prüfungsantrag eine grobe Einschätzung darüber haben wollen, ob Ihre als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist, können Sie einen Antrag auf Recherche stellen.

Auf Wunsch können Sie vor Ihrem Prüfungsantrag einen kostenpflichtigen Rechercheantrag zu Ihrer Anmeldung stellen. In diesem Fall wird die Schutzfähigkeit Ihrer angemeldeten Erfindung beurteilt und in einem ausführlichen Recherchebericht begründet. Dieser enthält auch die Dokumente, die für die Prüfung der Patentfähigkeit Ihrer Erfindung relevant sein können.

Voraussetzungen

Sie möchten über den kostenpflichtigen Rechercheantrag eine grobe Einschätzung darüber erhalten, ob Ihre bereits als Patent angemeldete Erfindung neu und erfinderisch ist.

Fristen

  • Zahlung der Rechercheantragsgebühr: innerhalb von 3 Monaten nach Eingang des Rechercheantrags

Kosten

Die aktuellen Kosten können Sie dem Kostenmerkblatt zu Gebühren und Auslagen des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts entnehmen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen außer den mit der Patent-Anmeldung einzureichenden Unterlagen, insbesondere verständliche Kurzfassung der technischen Offenbarung inklusive einer Bezeichnung der Erfindung, keine weiteren Unterlagen einreichen.

Weiterführende Links

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Stand

27.02.2025, 17:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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