Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
Online Verfahren
-
Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Alzenau
Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Alzenau online beantragen. -
Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Mainaschaff
Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Mainaschaff online beantragen. -
Zulassungswesen - Halterauskunft
Nach § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dürfen Fahrzeug- und Halterdaten nur übermittelt werden, wenn der Empfänger unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder Fahrzeugidentifizierungsnummer darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.
Stand
10.03.2026, 10:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg