UKW-Sprechfunkzeugnis; Beantragung der Zulassung zur Prüfung und der Erstausstellung

Sie möchten mit Ihrem Boot oder Schiff am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen? Dann brauchen Sie ein UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI). Um es zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen.

Wenn Sie am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen möchten, müssen Sie ein gültiges Funkzeugnis besitzen. Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk berechtigt das amtlich anerkannte UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI).

Um das UBI zu erhalten, müssen Sie eine Theorie- und Praxisprüfung absolvieren. Für die Zulassung zur Prüfung und die spätere Ausstellung beziehungsweise Erstausstellung des UBI müssen Sie schriftlich oder online einen Antrag stellen. 

In der theoretischen Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse im Themenbereich des Binnenschifffahrtsfunks nachweisen. Dazu müssen Sie einen Fragebogen mit mehreren Antwortmöglichkeiten ausfüllen.

In der praktischen Prüfung müssen Sie Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle lösen. 

Besitzen Sie das allgemeinen Funkbetriebszeugnis (LRC) oder das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC), sind die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt.

Das UBI wird von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. (DMYV) und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV) ausgestellt und als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland erteilt.

Auskunft zur Durchführung der Prüfung und Prüfungstermine geben die regionalen Prüfungsausschüsse.
 

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag stellen zu dürfen.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Am Tag der Prüfung müssen Sie mindestens 14 Jahre plus 9 Monate alt sein.

Fristen

Sämtliche Unterlagen sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein.

Kosten

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Prüfung im Ausland oder Versand von Dokumenten ins Ausland.
Gebühr: 108,71 EUR

Vorkasse: ja

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf ErsatzausfertigungKlage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter und unterschriebener Antragaktuelles PassbildZahlungsnachweis über die Prüfungsgebührfalls vorhanden, bisherige Funkbetriebszeugnisse (Kopie)

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

23.02.2025, 14:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)

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