Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung einer Verlängerung
Flaggenzertifikate für seetaugliche Sportboote laufen nach 8 Jahren ab. Um die deutsche Flagge danach weiterhin an Bord führen zu dürfen, müssen Sie einen Verlängerungsantrag stellen.
Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.
Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Flaggenzertifikate unterliegen einer Gültigkeit von 8 Jahren und müssen damit regelmäßig verlängert werden.
Wenn sie ein erteiltes Flaggenzertifikat verlängern möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) stellen.
Voraussetzungen
Sie verfügen bereits über ein Flaggenzertifikat.
Fristen
Kosten
Gebühr: 88 EUR
Vorkasse: ja
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates
PDF -
Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates
PDF -
Antrag auf Änderung oder Verlängerung eines Flaggenzertifikates
PDF
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)Antragzu verlängerndes Flaggenzertifikat im Originalgegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in KopiePersonalausweis oder Reisepass (Kopie)gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)Antragzu verlängerndes Flaggenzertifikat im Originalgegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in KopiePersonalausweis oder Reisepass (Kopie)gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)Antragzu verlängerndes Flaggenzertifikat im Originalgegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in KopiePersonalausweis oder Reisepass (Kopie)gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)Antragzu verlängerndes Flaggenzertifikat im Originalgegebenenfalls Nachweise über geänderte Angaben in KopiePersonalausweis oder Reisepass (Kopie)gegebenenfalls Eignergemeinschaftsvertrag mit Nachweis der Personalien der jeweiligen Eignerinnen und Eigner (Kopie)Bestätigung der vollständigen Bezahlung (Kopie entsprechender Belege)
Online Verfahren
-
Flaggenzertifikat online beantragen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme -
Flaggenzertifikat online beantragen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme -
Flaggenzertifikat online beantragen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme
Weiterführende Links
Stand
26.02.2025, 07:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)