Flaggenzertifikat für Sportboot; Beantragung der Rückgabe
Wenn sich die Eigentumsverhältnisse eines Seeschiffes oder eines seetauglichen Sportbootes mit einer Rumpflänge von bis zu 15 Metern ändern, müssen Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich an das BSH zurückgeben.
Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.
Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn
- das Schiff oder Boot verkauft wurde,
- das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen wurde,
- sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
- die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.
Voraussetzungen
Ein gültiges Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn
- Sie das Schiff oder Boot verkaufen,
- das Schiff in ein deutsches oder ausländisches Schiffsregister eingetragen werden soll,
- sich die Eigentumsverhältnisse verändern, insbesondere bei Eignergemeinschaften, zum Beispiel wenn Eigentümerinnen oder Eigentümer ausscheiden oder neue Personen der Eignergemeinschaft beitreten, oder
- die Eigentümerin oder der Eigentümer verstirbt.
Fristen
Geben Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich zurück, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern.
Kosten
Es fallen keine Kosten an,
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Rückgabe eines Flaggenzertifikates nach § 31 Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
- Rückgabe eines Flaggenzertifikates nach § 31 Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
- Rückgabe eines Flaggenzertifikates nach § 31 Flaggenrechtsverordnung (FlRV)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)AntragFlaggenzertifikat im Original -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)AntragFlaggenzertifikat im Original -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)AntragFlaggenzertifikat im Original -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter (Online-)AntragFlaggenzertifikat im Original
Online Verfahren
-
Flaggenzertifikat online beantragen
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie bietet Ihnen die Möglichkeit, Flaggenzertifikate online zu beantragen. - schnelle und einfache Online-Beantragung - Nachweise direkt online hochladen - Bearbeitung speichern und fortsetzen - automatisierte Datenübernahme -
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Weiterführende Links
Stand
26.02.2025, 07:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)