Wirtschaftsprüfungsexamen; Anmeldung

Wenn Sie eine Einladung zum Wirtschaftsprüfungsexamen erhalten haben, können Sie die Prüfungen ablegen.

Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Das Examen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.

Sie können das Examen in verkürzter Form ablegen, wenn Sie

  • bereits die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
  • vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin sind.

Darüber hinaus können Sie weitere Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dadurch können Prüfungen für Sie entfallen.

Die Prüfungen finden jeweils im 1. und 2. Halbjahr statt:

  • 1. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den ersten drei Februarwochen
    • mündliche Prüfungen im Mai und Juni
  • 2. Halbjahr:
    • schriftliche Prüfung in den Modulen "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" in der letzten Juniwoche
    • schriftliche Prüfung in allen Modulen in den letzten 3 Augustwochen
    • mündliche Prüfungen im November und Dezember

Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesgeschäftsstelle statt, die über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden hat. Ausnahme: Die Klausuren in der letzten Juniwoche in den Modulen

  • "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und
  • "Wirtschaftsrecht"

finden im jährlichen Wechsel an jeweils 3 Orten statt:

  • Berlin oder Hamburg,
  • Düsseldorf oder Frankfurt und
  • München oder Stuttgart.

Aktuelle Prüfungstermine und -orte finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.

Voraussetzungen

  • Mit dem Zulassungsantrag müssen Sie sich zu mindestens einer Modulprüfung anmelden.
  • Sie wurden zum Wirtschaftsprüfungsexamen zugelassen und haben eine Einladung zur Prüfung erhalten.
  • Zur Teilnahme an der mündlichen Prüfung: mindestens eine Gesamtnote von 5,0 in der schriftlichen Modulprüfung.

Fristen

Um alle Modulprüfungen abzulegen, haben Sie 6 Jahre Zeit. Der Zeitraum beginnt mit der Zulassung zur Prüfung.

Kosten

  • Prüfungsgebühren: EUR 500,00 pro Klausur

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

09.03.2025, 19:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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