Wirtschaftsprüfungsexamen; Beantragung der Anrechung von Prüfungsleistungen
Wenn Sie an einer Hochschule bereits Prüfungen zu Inhalten des Wirtschaftsprüfungsexamens abgelegt haben, können Sie diese in manchen Fällen auf Ihr Wirtschaftsprüfungsexamen anrechnen lassen.
Um Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Wenn Sie bestimmte Prüfungsleistungen bereits in vorherigen Studiengängen erbracht haben, verkürzt sich Ihr Examen um das jeweilige Prüfungsgebiet beziehungsweise Modul.
Bei der Anrechnung von Prüfungsleistungen gibt es 2 Varianten:
- Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde bereits von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie nur die Leistungsnachweise einreichen.
- Der Studiengang, aus dem Ihre Prüfungsleistung stammt, wurde noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt. Dann müssen Sie eine Bestätigung der Gleichwertigkeit einreichen und die Leistungsnachweise beilegen.
Die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen legt fest, ob die Prüfungsleistungen gleichwertig sind.
Voraussetzungen
- Ihre Hochschule und der Studiengang sind bereits für die Anrechnung anerkannt oder
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Ihre abgelegten Prüfungen entsprechen nach Inhalt, Form und Umfang der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung und
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das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
- Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und/oder
- Wirtschaftsrecht und
- Sie haben die Prüfungsleistungen in einem der beiden Fächer erbracht und
- Sie haben die Prüfungsleistungen in einem Studium erbracht, das spätestens am 17.06.2009 begonnen wurde. Bei Studienbeginn nach dem 17.06.2009 ist keine nachträgliche Anrechnung möglich.
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das von Ihnen belegte Haupt- oder Schwerpunktfach entspricht in den wesentlichen Inhalten eines folgender Prüfungsgebiete:
- Sie haben den Studiengang, aus dem die Leistungsnachweise stammen, innerhalb der letzten 8 Jahre erfolgreich abgeschlossen.
Fristen
Ihr Antrag zur Anrechnung muss vorliegen, wenn Sie die Zulassung zum Examen beantragen.
Anmeldefristen:
- Wenn Sie die Prüfung im ersten Halbjahr ablegen möchten: 31.08. des Vorjahres
- Wenn Sie die Prüfung im zweiten Halbjahr ablegen möchten: letzter Februartag, also der 28. beziehungsweise 29. 02. desselben Jahres
Gültigkeit von Leistungsnachweisen bei Anrechnung:
- Nicht älter als 8 Jahre nach Abschluss des Studiengangs, aus dem die Leistungsnachweise stammen. Dabei zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie den Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen stellen.
Kosten
Kosten für verbindliche Auskunft über die von Ihnen geforderten Prüfungen, wie zum Beispiel Erfüllung oder Befreiung von Zulassungs-Voraussetzungen, Anrechnung von Prüfungsleistungen.
Gebühr: 50 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Bestätigung der Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen nach § 7 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
Wenn der Hochschule, an der die Prüfungsleistungen erbracht worden sind, nicht zuvor von der Prüfungsstelle die Gleichwertigkeit ihrer Prüfungen bestätigt worden ist, müssen Sie zusätzlich für jeden vorgelegten Leistungsnachweis von der Hochschule dessen Gleichwertigkeit bestätigen lassen. -
Bestätigung der Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen nach § 7 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
Wenn der Hochschule, an der die Prüfungsleistungen erbracht worden sind, nicht zuvor von der Prüfungsstelle die Gleichwertigkeit ihrer Prüfungen bestätigt worden ist, müssen Sie zusätzlich für jeden vorgelegten Leistungsnachweis von der Hochschule dessen Gleichwertigkeit bestätigen lassen. -
Bestätigung der Gleichwertigkeit von Leistungsnachweisen nach § 7 Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
Wenn der Hochschule, an der die Prüfungsleistungen erbracht worden sind, nicht zuvor von der Prüfungsstelle die Gleichwertigkeit ihrer Prüfungen bestätigt worden ist, müssen Sie zusätzlich für jeden vorgelegten Leistungsnachweis von der Hochschule dessen Gleichwertigkeit bestätigen lassen.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Antrag, wenn Sie den Zulassungsantrag nicht über das Onlineportal „Wirtschaftsprüfungsexamen“ stellenLeistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungenwenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformulareine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag, wenn Sie den Zulassungsantrag nicht über das Onlineportal „Wirtschaftsprüfungsexamen“ stellenLeistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungenwenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformulareine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag, wenn Sie den Zulassungsantrag nicht über das Onlineportal „Wirtschaftsprüfungsexamen“ stellenLeistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungenwenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformulareine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen -
Erforderliche Unterlage/n
Antrag, wenn Sie den Zulassungsantrag nicht über das Onlineportal „Wirtschaftsprüfungsexamen“ stellenLeistungsnachweise über die in Ihrer Hochschulausbildung erbrachten gleichwertigen Prüfungsleistungenwenn Ihr Studiengang noch nicht von der Prüfungsstelle anerkannt wurde: das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Antragsformulareine Erklärung darüber, ob Sie die Prüfung in verkürzter Form ablegen wollen
Online Verfahren
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Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen
Im Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen oder zur Eignungsprüfung digital stellen und die nachfolgende Kommunikation mit der Prüfungsstelle ebenfalls online führen. -
Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen
Im Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen oder zur Eignungsprüfung digital stellen und die nachfolgende Kommunikation mit der Prüfungsstelle ebenfalls online führen. -
Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen
Im Onlineportal Wirtschaftsprüfungsexamen können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen oder zur Eignungsprüfung digital stellen und die nachfolgende Kommunikation mit der Prüfungsstelle ebenfalls online führen.
Weiterführende Links
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Stand
02.07.2025, 16:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)