Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; Mitteilung einer Änderung
Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen.
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Voraussetzungen
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
Fristen
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben (§§ 37-40 WPO) - Gesellschaften
Mit dem Formular können Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern. -
Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben (§§ 37-40 WPO) - Gesellschaften
Mit dem Formular können Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern. -
Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben (§§ 37-40 WPO) - Gesellschaften
Mit dem Formular können Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern.
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister -
Erforderliche Unterlage/n
Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Weiterführende Links
Stand
02.07.2025, 16:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)