Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Mitteilung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages

Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.

Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.

Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
    • Änderung der Gesellschaftsform
    • Eigentumsverhältnisse
    • Kapitalerhöhung
    • Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen

Fristen

Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 

Stand

02.07.2025, 16:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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