Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Mitteilung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages
Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.
Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.
Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.
Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.
Voraussetzungen
- Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
- Änderung der Gesellschaftsform
- Eigentumsverhältnisse
- Kapitalerhöhung
- Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen
Fristen
Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Mustervertrag für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (GmbH)
Den Mustervertrag können Sie verwenden, wenn Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden möchten. -
Mustervertrag für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (GmbH)
Den Mustervertrag können Sie verwenden, wenn Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden möchten. -
Mustervertrag für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (GmbH)
Den Mustervertrag können Sie verwenden, wenn Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden möchten.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung -
Erforderliche Unterlage/n
Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrageseine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung
Stand
02.07.2025, 16:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)