Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Mitteilung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages

Die gesetzlichen Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen der Wirtschaftsprüferkammer Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anzeigen. Der Anzeige ist eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages beizufügen. Sobald die Änderung im Handels- bzw. Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

Fristen

Die Einreichung des geänderten Gesellschaftsvertrags muss innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung erfolgen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung/des geänderten Gesellschaftsvertrages,eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung. 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung/des geänderten Gesellschaftsvertrages,eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung. 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung/des geänderten Gesellschaftsvertrages,eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung. 
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie benötigen folgende Unterlagen: eine Kopie der Satzung/des geänderten Gesellschaftsvertrages,eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung. 

Stand

09.03.2025, 19:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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