Steuerliche Identifikationsnummer; Anzeige der Bankverbindung
Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.
Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.
Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.
Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.
Voraussetzungen
Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
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Bankverbindung mit „BZSt IBAN+“-App an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln
Über die App „BZSt IBAN+ können Sie Ihre Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. -
Bankverbindung mit „Mein ELSTER“ an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln
Über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Bankverbindung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.
Weiterführende Links
Stand
09.03.2026, 20:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)