Steuerliche Identifikationsnummer; Anzeige der Bankverbindung

Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.

Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.

Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.

Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.

Voraussetzungen

Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

09.03.2026, 20:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail Adresse

poststelle@bzst.bund.de

Webseite

http://www.bzst.bund.de

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