Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge; Anzeige von Änderungen
Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.
Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
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Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
- Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
- In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
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Anzeige bei einem Anbieterwechsel
- Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
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Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
- Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
- Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.
Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.
Voraussetzungen
Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Anlage zur Standard-Änderungsanzeige
- Änderungsanzeige zu einem zertifizierten Vertrag
- Anzeige bei der Änderung der Daten des Anbieters
- Anzeige eines aufnehmenden Anbieters nach einem Anbieterwechsel
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung -
Erforderliche Unterlage/n
Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung -
Erforderliche Unterlage/n
Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung -
Erforderliche Unterlage/n
Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung
Weiterführende Links
Stand
09.03.2025, 19:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)