Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge; Anzeige von Änderungen

Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.

Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
    • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
    • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
    • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
    • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
    • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

Voraussetzungen

Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchKlage vor dem Finanzgericht

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): Anlage zur Standard-ÄnderungsanzeigeAustauschseiten Anzeige bei einem Anbieterwechsel: Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)Handelsregisterauszugaktuelle Anbieterbescheinigung Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: aktuelle Anbieterbescheinigung

Weiterführende Links

Stand

09.03.2025, 19:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail Adresse

poststelle@bzst.bund.de

Webseite

http://www.bzst.bund.de

Nach oben