Forschungszulage; Beantragung der Bescheinigung

Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.

Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.

Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.

Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
  • Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
  • Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
  • Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)

Fristen

Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.

Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Unterlagen

Online Verfahren

  • Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
    Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen.
  • Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
    Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen.
  • Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
    Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen.

Weiterführende Links

Stand

16.02.2026, 22:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bescheinigungsstelle Forschungszulage GbR

Hausanschrift

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Postanschrift

Postfach 10 11 39
40002 Düsseldorf

Telefon

+49 211 6214-969

E-Mail Adresse

sfzE@vdi.de

Webseite

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de

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