Forschungszulage; Beantragung der Bescheinigung
Beantragen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) für Ihr Unternehmen eine steuerliche Forschungsförderung für Grundlagen-, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung.
Ob Start-Up, kleines, mittelständisches oder Großunternehmen: Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können von der Forschungszulage profitieren.
Stellen Sie dafür einen "Antrag auf Bescheinigung eines FuE-Vorhabens" bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Diese prüft, ob es sich bei Ihrem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungsprojekt handelt. Die BSFZ untersucht dazu Ihre Eingaben auf Neuartigkeit, Risiko oder Unwägbarkeit und auf Planmäßigkeit.
Eine Bescheinigung für eine Forschungszulage können Sie vor, während oder nach Abschluss Ihres Vorhabens beantragen. Beachten Sie dabei, dass Sie immer zuerst die Bescheinigung beantragen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Sie anschließend bei Ihrem zuständigen Finanzamt den "Antrag auf Forschungszulage" stellen können.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht in Deutschland.
- Ihr Unternehmen erzielt Einkünfte.
- Sie haben sich auf dem Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) registriert und einen Antrag gestellt.
- Ihr Forschungsvorhaben fällt in eine der drei folgenden Kategorien: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
- Ihnen sind förderfähige Aufwendungen entstanden (beispielsweise Arbeitslöhne für Arbeitnehmer)
Fristen
Achten Sie darauf, dass Sie die Anträge rechtzeitig einreichen.
Sie können den Antrag grundsätzlich nur bis zum Ablauf von vier Jahren stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem förderfähige Aufwendungen bei Ihnen entstanden sind. Für förderfähige Aufwendungen im Jahr 2025 würde die Frist beispielsweise Ende 2025 beginnen und am 31.12.2029 enden.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Stammdaten des Unternehmens.Statistische Daten des Unternehmens -
Erforderliche Unterlage/n
Stammdaten des Unternehmens.Statistische Daten des Unternehmens -
Erforderliche Unterlage/n
Stammdaten des Unternehmens.Statistische Daten des Unternehmens -
Erforderliche Unterlage/n
Stammdaten des Unternehmens.Statistische Daten des Unternehmens
Online Verfahren
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Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen. -
Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen. -
Webportal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
Auf der Internetseite des BSFZ können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Forschungszulage stellen. Zunächst müssen Sie sich auf dem Webportal registrieren. Dann können Sie das Antragsformular Schritt für Schritt online ausfüllen.
Weiterführende Links
Stand
16.02.2026, 22:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (siehe BayernPortal)