Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale; Einsicht
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.
ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:
- Steuerklasse,
- Religionszugehörigkeit,
- Zahl der Kinderfreibeträge sowie
- Frei- und Hinzurechnungsbeträge.
Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.
Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.
Sie können zudem beantragen, dass
- für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
- die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.
Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -
- Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" -
Erforderliche Unterlage/n
für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" -
Erforderliche Unterlage/n
für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM" -
Erforderliche Unterlage/n
für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"
Online Verfahren
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ELSTER – Ihr Online-Finanzamt
ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen. -
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Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
13.12.2025, 06:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)