Ausländerzentralregister; Beantragung einer Betroffenenauskunft
Wenn Sie wissen möchten, welche Informationen über Sie im Ausländerzentralregister gespeichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunft erhalten. Deutsche Staatsangehörige sind nicht in dem Ausländerzentralregister gespeichert.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und durch die Registerbehörde Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt, Auskünfte über gespeicherte Daten von betroffenen Personen aus dem Ausländerzentralregister zu erteilen.
Im allgemeinen Datenbestand des Ausländerzentralregisters (AZR) sind die Daten der Ausländerinnen und Ausländer gespeichert, die sich nicht nur vorübergehend, das heißt mindestens 3 Monate in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben oder bei denen ein anderer gesetzlich festgelegter Anlass für eine Datenspeicherung vorliegt, wie zum Beispiel eine Asylantragstellung. Die separat geführte Visadatei enthält hingegen die Daten der Visumantragstellerinnen und Visumsantragssteller, die im Regelfall nur kurz in Deutschland bleiben.
Mit der Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister erhalten Sie Informationen darüber, welche Daten von Ihnen im Ausländerzentralregister gespeichert sind.
Gespeicherte Daten können unter anderem sein:
- Name
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- Familienstand
- Angaben zum Ausweispapier
Hinweis: Es können gegebenenfalls gemäß des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) mehr oder andere Daten im AZR vorliegen.
Die Daten, die von Ihnen als Ausländerin oder Ausländer gespeichert werden, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 2, 3 AZRG).
Ihr Recht auf Auskunftsersuchen dient der Transparenz und dem Datenschutz. Sie können die Richtigkeit Ihrer Daten überprüfen und diese gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle berichtigen lassen.
Auf diese Weise können Sie zudem Informationen über eventuell über Sie vorliegende Einreisesperren und die veranlassende Stelle erhalten.
Ihren Antrag auf Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister reichen Sie online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) ein.
Voraussetzungen
Antrag auf Betroffenenauskunft können stellen:
-
Ausländerinnen und Ausländer, die folgende Grundpersonalien angegeben haben:
- Familienname,
- Geburtsname,
- Vornamen,
- Schreibweise der Namen nach deutschem Recht,
- Geburtsdatum,
- Geburtsort und -bezirk,
- Geschlecht,
- Staatsangehörigkeiten
- und, die Ihre Identität nachgewiesen haben.
Weitere Voraussetzungen:
- Bei der Online-Antragstellung müssen Sie, wenn Sie sich über das Nutzerkonto Bund mittels des Online-Ausweises beziehungsweise des elektronischen Aufenthaltstitels registriert haben, Ihre Grundpersonalien angeben und Ihre Identität nachweisen, sofern die Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person erfolgt.
Bei der schriftlichen Antragsstellung müssen Sie als betroffene Person Folgendes einreichen, wenn Sie
-
im Inland sind:
- eine Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen
-
im Ausland sind:
- eine Beglaubigung der Unterschrift auf dem Auskunftsersuchen durch die Auslandsvertretung oder eine Behörde des Herkunftsstaates, die zur Beglaubigung befugt ist oder
- ein separates Schreiben einer Notarin oder eines Notars zur Unterschriftsbeglaubigung mit deutscher Übersetzung einer vereidigten Dolmetscherin oder eines vereidigten Dolmetschers
Antragstellung durch bevollmächtigte Person
- Bei einem Antrag durch eine bevollmächtigte Person ist eine Vollmacht mit Ihrer beglaubigten Unterschrift als betroffene Person beizufügen.
- Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person bei einem inländischen Gericht als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen ist.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Auskunft; Selbstauskunft nach § 34 Gesetz über das Ausländerregister (AZR-Gesetz)
- Antrag auf Erteilung einer Auskunft; Selbstauskunft nach § 34 Gesetz über das Ausländerregister (AZR-Gesetz)
- Antrag auf Erteilung einer Auskunft; Selbstauskunft nach § 34 Gesetz über das Ausländerregister (AZR-Gesetz)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis Ihrer Identität: eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift (ins Deutsche übersetzt) auf dem Antragsformular odereine elektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag bei Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person: eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift von Ihnen als betroffene Person Hinweise: Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt bei einem inländischen Gericht ist.Sofern der Antrag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die oder der bei einem deutschen Gericht gemeldet ist, gestellt wird, ist eine Mandantenvollmacht erforderlich.Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel die Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis Ihrer Identität: eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift (ins Deutsche übersetzt) auf dem Antragsformular odereine elektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag bei Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person: eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift von Ihnen als betroffene Person Hinweise: Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt bei einem inländischen Gericht ist.Sofern der Antrag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die oder der bei einem deutschen Gericht gemeldet ist, gestellt wird, ist eine Mandantenvollmacht erforderlich.Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel die Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis Ihrer Identität: eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift (ins Deutsche übersetzt) auf dem Antragsformular odereine elektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag bei Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person: eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift von Ihnen als betroffene Person Hinweise: Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt bei einem inländischen Gericht ist.Sofern der Antrag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die oder der bei einem deutschen Gericht gemeldet ist, gestellt wird, ist eine Mandantenvollmacht erforderlich.Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel die Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein. -
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen: Nachweis Ihrer Identität: eine amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift (ins Deutsche übersetzt) auf dem Antragsformular odereine elektronische Authentifizierung mit eID beim Online-Antrag bei Antragsstellung durch eine bevollmächtigte Person: eine Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift von Ihnen als betroffene Person Hinweise: Eine Beglaubigung ist nicht nötig, wenn die bevollmächtigte Person eine zugelassene Rechtsanwältin oder ein zugelassener Rechtsanwalt bei einem inländischen Gericht ist.Sofern der Antrag von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt, die oder der bei einem deutschen Gericht gemeldet ist, gestellt wird, ist eine Mandantenvollmacht erforderlich.Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel die Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Online Verfahren
-
Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Betroffenenauskunft aus dem Ausländerzentralregister online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
22.02.2025, 16:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)