Bauvorhaben; Beantragung der bauaufsichtlichen Zustimmung
Online Verfahren
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Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO
Als staatliches Bauamt in Bayern können Sie die bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO für staatliche Bauvorhaben beantragen. -
Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO
Als staatliches Bauamt in Bayern können Sie die bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO für staatliche Bauvorhaben beantragen. -
Antrag auf bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO
Als staatliches Bauamt in Bayern können Sie die bauaufsichtliche Zustimmung nach Art. 73 BayBO für staatliche Bauvorhaben beantragen.
Stand
12.02.2025, 14:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Regierung von Unterfranken