Weltherstellerschüsselnummer für Hersteller von Kraftfahrzeugen und -anhängern; Beantragung

Als Fahrzeughersteller können Sie hier eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergibt eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) für Fahrzeughersteller, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben.

Diese Nummer ist Teil der 17-stelligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und dient dazu, das Herstellungsunternehmen eines Fahrzeugs eindeutig identifizieren zu können. Für Fahrzeughersteller mit einer EU-Typgenehmigung ist eine FIN inklusive der Weltherstellernummer zwingend notwendig

Damit das KBA Ihnen eine neue WMI zuteilen kann, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Zuteilung ist kostenpflichtig.

Wenn Sie ein anderes Fahrzeugherstellerunternehmen erworben haben und dessen WMI übernehmen möchten, können Sie auch dies beantragen. 

Voraussetzungen

  • Sie stellen Kraftfahrzeuge und/oder -anhänger her.
  • Ihr Unternehmen hat den Verwaltungssitz in Deutschland.

Fristen

Es gibt keine Fristen.

Kosten

für Zuteilung einer Weltherstellerschlüsselnummer (WMI)
Gebühr: 340 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung
  • Erforderliche Unterlage/n
    Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung

Online Verfahren

Stand

09.02.2025, 19:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Kraftfahrt-Bundesamt

Hausanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Postanschrift

Fördestraße 16
24944 Flensburg

Telefon

+49 461 316-0

Fax

+49 461 316-1650

E-Mail Adresse

kba@kba.de

Webseite

http://www.kba.de

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