Weltherstellerschüsselnummer für Hersteller von Kraftfahrzeugen und -anhängern; Beantragung
Als Fahrzeughersteller können Sie hier eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergibt eine Weltherstellernummer (World Manufacturer Identifier, WMI) für Fahrzeughersteller, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben.
Diese Nummer ist Teil der 17-stelligen Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und dient dazu, das Herstellungsunternehmen eines Fahrzeugs eindeutig identifizieren zu können. Für Fahrzeughersteller mit einer EU-Typgenehmigung ist eine FIN inklusive der Weltherstellernummer zwingend notwendig
Damit das KBA Ihnen eine neue WMI zuteilen kann, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Zuteilung ist kostenpflichtig.
Wenn Sie ein anderes Fahrzeugherstellerunternehmen erworben haben und dessen WMI übernehmen möchten, können Sie auch dies beantragen.
Voraussetzungen
- Sie stellen Kraftfahrzeuge und/oder -anhänger her.
- Ihr Unternehmen hat den Verwaltungssitz in Deutschland.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Kosten
für Zuteilung einer Weltherstellerschlüsselnummer (WMI)
Gebühr: 340 EUR
Rechtsgrundlagen
-
Allgemeine Rechtsgrundlagen
ISO 3780:2009 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 2021/535 -
Allgemeine Rechtsgrundlagen
ISO 3780:2009 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 2021/535 -
Allgemeine Rechtsgrundlagen
ISO 3780:2009 in Verbindung mit Anhang II der Verordnung (EU) 2021/535
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Kopie eines Gutachtens für Einzelfahrzeuge oder von der für den Fahrzeughersteller zuständigen Hauptprüfstelle, beispielsweise durch TÜV, TÜH, DEKRA. Verfügt Ihr Unternehmen über eine EU-Typgenehmigung oder ABE, kann auf die Einreichung eines Gutachtens verzichtet werden. Kopie eines Handelsregisterauszuges, einer Handwerksrolle oder einer Gewerbeanmeldung
Online Verfahren
-
World Manufacturer Identifier (WMI) gemäß ISO 3780:2009 Zuteilung
Auf KBA-Online können Sie Leistungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) online beantragen. Diese hier führt Sie zum Formular, mit dem Sie Ihrem Unternehmen eine Weltherstellernummer zuteilen lassen können. -
World Manufacturer Identifier (WMI) gemäß ISO 3780:2009 Zuteilung
Auf KBA-Online können Sie Leistungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) online beantragen. Diese hier führt Sie zum Formular, mit dem Sie Ihrem Unternehmen eine Weltherstellernummer zuteilen lassen können. -
World Manufacturer Identifier (WMI) gemäß ISO 3780:2009 Zuteilung
Auf KBA-Online können Sie Leistungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) online beantragen. Diese hier führt Sie zum Formular, mit dem Sie Ihrem Unternehmen eine Weltherstellernummer zuteilen lassen können.
Stand
09.02.2025, 19:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)