Kraftfahrzeug; Beantragung einer Förderung für Abbiegeassistenzsystem

Sie nutzen ein Kraftfahrzeug und möchten es mit einem Abbiegeassistenzsystem ausrüsten? Oder Sie möchten ein Fahrzeug kaufen, das über ein solches System verfügt? Dann können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Abbiegeassistenzsysteme überwachen beim Rechtsabbiegen den Bereich auf der rechten Seite eines Fahrzeugs. Wenn sich dort beispielsweise eine Fußgängerin befindet, wird der Fahrer gewarnt. Diese Systeme werden auch Abbiegeassistenten genannt und sollen die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Zuwendung (Förderung) für Abbiegeassistenzsysteme bei Kraftfahrzeugen können Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) beantragen.

Anträge können stellen:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, Halterinnen und Halter, Leasingnehmende und Mietende von:
    • förderfähigen Kraftfahrzeugen,
      • die in Deutschland
      • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind.

Gefördert werden:

  • bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten
  • sowie die Systemkosten bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen

Zu Systemkosten gehören die Kosten für das Abbiegeassistenzsystem inklusive erforderlicher Verkabelung.

Zu externen Einbaukosten gehören die Kosten für den Einbau des Systems sowie die Kosten für die technische Abnahme und den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sie erhalten die Förderung als Anteilsfinanzierung. Das heißt, sie bekommen das Geld in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie dürfen mit dem Einbau des Abbiegeassistenzsystems erst beginnen, nachdem Sie den Antrag gestellt haben.

Die Zuwendung beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maximal sind es 1.500 EUR je Einzelmaßnahme. Für jede förderberechtigte Person sind maximal 10 Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Ausnahmen und alle weiteren Details regelt die Förderrichtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen.

Voraussetzungen

Zuwendungsberechtigt sind

  • Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Halterinnen und Halter
  • Leasingnehmende und Mieter

von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen, förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Förderfähige Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Richtlinie sind

  • Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen
  • Kraftomnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitzplatz

Die Kraftfahrzeuge müssen in Deutschland

  • zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen sein und
  • für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden.

Fristen

Mit dem Zuwendungsbescheid haben Sie eine Frist von insgesamt 5 Monaten, um mit der Maßnahme zu beginnen und sie zu bezahlen. Damit ist die Nachrüstung oder Anschaffung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystem gemeint. Die Frist beginnt, sobald Sie den Zuwendungsbescheid erhalten. Sie müssen die Maßnahmen innerhalb von 3 Monaten beginnen. Innerhalb von weiteren 2 Monaten müssen Sie die Bezahlung nach technischer Abnahme des Einbaus nachweisen. Die Antragsfrist der aktuellen Förderperiode entnehmen Sie der Internetseite des BALM.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren AntragKlage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

  • AAS (Abbiegeassistenzsysteme) – Antragsunterlagen für die aktuelle Förderperiode
    Folgende Formulare können unter "Antragsunterlagen" heruntergeladen werden: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Abbiegeassistenzsysteme Kontrollformular zum Antrag Änderungsmitteilung / Verzicht auf Förderung / Verlängerung Bewilligungszeitraum Bitte speichern Sie alle Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Befüllen Sie die Formulare den Vorgaben entsprechend. Bitte füllen Sie die Formulare nicht online aus, da es in diesem Fall zu Datenverlusten oder Fehlermeldungen kommen kann.
  • AAS (Abbiegeassistenzsysteme) – Antragsunterlagen für die aktuelle Förderperiode
    Folgende Formulare können unter "Antragsunterlagen" heruntergeladen werden: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Abbiegeassistenzsysteme Kontrollformular zum Antrag Änderungsmitteilung / Verzicht auf Förderung / Verlängerung Bewilligungszeitraum Bitte speichern Sie alle Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Befüllen Sie die Formulare den Vorgaben entsprechend. Bitte füllen Sie die Formulare nicht online aus, da es in diesem Fall zu Datenverlusten oder Fehlermeldungen kommen kann.
  • AAS (Abbiegeassistenzsysteme) – Antragsunterlagen für die aktuelle Förderperiode
    Folgende Formulare können unter "Antragsunterlagen" heruntergeladen werden: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Abbiegeassistenzsysteme Kontrollformular zum Antrag Änderungsmitteilung / Verzicht auf Förderung / Verlängerung Bewilligungszeitraum Bitte speichern Sie alle Formulare zunächst leer auf Ihrem Computer ab. Befüllen Sie die Formulare den Vorgaben entsprechend. Bitte füllen Sie die Formulare nicht online aus, da es in diesem Fall zu Datenverlusten oder Fehlermeldungen kommen kann.

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

09.03.2025, 19:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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Fax

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Webseite

http://www.bag.bund.de

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