Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten

Firmen können digitale Daten der Fahrtenschreiber, Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt senden.

Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.

Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.

Voraussetzungen

Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.

Fristen

Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Informationen zum Rechtsbehelf können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Anforderungsbescheid entnehmen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

29.01.2025, 14:01 Uhr

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