Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Übermittlung von angeforderten Daten
Firmen können digitale Daten der Fahrtenschreiber, Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt senden.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sind die zuständigen Kontrollbehörden für Betriebskontrollen im Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr.
Zur Kontrolle der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr werden Betriebe durch die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordert, digitale Daten der Fahrtenschreiber / Fahrerkarten wie auch die Massenspeicherdaten sowie weitere Unterlagen einzusenden und Auskünfte zu erteilen.
Voraussetzungen
Ihre Firma wurde aufgefordert entsprechende Daten / Unterlagen vorzulegen.
Fristen
Die Frist wird im Anforderungsschreiben genannt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Online Verfahren
-
Übermittlung von angeforderten Daten aus dem Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sie können die angeforderten Daten an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt online übermitteln. -
Übermittlung von angeforderten Daten aus dem Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sie können die angeforderten Daten an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt online übermitteln. -
Übermittlung von angeforderten Daten aus dem Bereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sie können die angeforderten Daten an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt online übermitteln.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
29.01.2025, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)