Lebensmittel; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

Wenn Sie in Deutschland Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen möchten, die von den nationalen Rechtsvorschriften abweichen, können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ihr Lebensmittel weicht von den hiesigen Rechtsvorschriften ab? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, um es dennoch in Deutschland herstellen, behandeln und in Verkehr bringen zu können.

Die Ausnahmegenehmigung beantragen Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Dieses entscheidet einvernehmlich mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über die Ausnahmen.

Ihrem Antrag müssen Sie aussagekräftige Unterlagen beifügen, mit denen Sie nachweisen, dass Ihr Erzeugnis gesundheitlich unbedenklich ist. Nur für solche Erzeugnisse können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Für die Prüfung bezieht das BVL das Bundesinstitut für Risikobewertung und gegebenenfalls weitere Behörden ein.

Eine Ausnahmegenehmigung hat keine allgemeine Wirkung, sondern gilt nur im Einzelfall. Daher muss für jedes Erzeugnis eine eigene Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Nachdem eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, beobachten die Behörden des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Firmensitz haben, den Produktions- und Vertriebsprozess. Geprüft werden die Etikettierung, die sachgemäße Herstellung und das Einhalten der Auflagen, Höchstmengen und Rezeptur, die der Ausnahmegenehmigung zu Grunde liegen.

Ausnahmegenehmigungen werden in der Regel jeweils für höchstens 3 Jahre erteilt. Sie können eine Verlängerung beantragen. Auch für eine Erweiterung oder Änderung der erteilten Ausnahme müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Voraussetzungen

  • Durch Ihr Erzeugnis ist keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten.

Kosten

Kosten für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Die Kosten sind vom Arbeitsaufwand abhängig.
Gebühr: 630 EUR - 15.800 EUR

Kosten für die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung.
Gebühr: 610 EUR - 4.700 EUR

Kosten für die Änderung der Ausnahmegenehmigung.
Gebühr: 610 EUR - 6.000 EUR

Kosten für die Erweiterung der Ausnahmegenehmigung.
Abgabe: 570 EUR - 4.800 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid über Ihren Antrag.Klage vor dem Verwaltungsgericht. Weitere Informationen, wie Sie Klage erheben, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Rezeptur des Erzeugnisses mit allen Inhaltsstoffen und den entsprechenden Mengenangaben sowie die Angabe der Inhaltsstoffe mit exakter chemischer BezeichnungVerpackungsentwürfe für den deutschen MarktSpezifizierung komplexer Inhaltsstoffe und Unterlagen, aus denen deren Unbedenklichkeit ableitbar istbei der Verwendung von Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen: Bestätigungen oder nachweisende Unterlagen, dass die rechtlichen Anforderungen für diese Stoffe eingehalten sindfalls der Antrag in Vertretung gestellt wird: Vollmacht Bei einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Bestrahlung eines Lebensmittels: Gerät (Hersteller, Gerätebezeichnung)beteiligte UnternehmenWellenlänge über den Anwendungszeitraum (in nm)Intensität der Strahlen beziehungsweise Bestrahlungszeit der ErzeugnisseAbstand zwischen Bestrahlungsquelle und Lebensmittelangewendete Strahlendosistechnische Spezifikation, Nachweise zur Gewährleistung konstanter Wellenlängen über den Anwendungszeitraum sowie die Einhaltung der Vorschriften für die angewendete Strahlendosis für das angegebene Gerät
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Rezeptur des Erzeugnisses mit allen Inhaltsstoffen und den entsprechenden Mengenangaben sowie die Angabe der Inhaltsstoffe mit exakter chemischer BezeichnungVerpackungsentwürfe für den deutschen MarktSpezifizierung komplexer Inhaltsstoffe und Unterlagen, aus denen deren Unbedenklichkeit ableitbar istbei der Verwendung von Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen: Bestätigungen oder nachweisende Unterlagen, dass die rechtlichen Anforderungen für diese Stoffe eingehalten sindfalls der Antrag in Vertretung gestellt wird: Vollmacht Bei einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Bestrahlung eines Lebensmittels: Gerät (Hersteller, Gerätebezeichnung)beteiligte UnternehmenWellenlänge über den Anwendungszeitraum (in nm)Intensität der Strahlen beziehungsweise Bestrahlungszeit der ErzeugnisseAbstand zwischen Bestrahlungsquelle und Lebensmittelangewendete Strahlendosistechnische Spezifikation, Nachweise zur Gewährleistung konstanter Wellenlängen über den Anwendungszeitraum sowie die Einhaltung der Vorschriften für die angewendete Strahlendosis für das angegebene Gerät
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Rezeptur des Erzeugnisses mit allen Inhaltsstoffen und den entsprechenden Mengenangaben sowie die Angabe der Inhaltsstoffe mit exakter chemischer BezeichnungVerpackungsentwürfe für den deutschen MarktSpezifizierung komplexer Inhaltsstoffe und Unterlagen, aus denen deren Unbedenklichkeit ableitbar istbei der Verwendung von Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen: Bestätigungen oder nachweisende Unterlagen, dass die rechtlichen Anforderungen für diese Stoffe eingehalten sindfalls der Antrag in Vertretung gestellt wird: Vollmacht Bei einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Bestrahlung eines Lebensmittels: Gerät (Hersteller, Gerätebezeichnung)beteiligte UnternehmenWellenlänge über den Anwendungszeitraum (in nm)Intensität der Strahlen beziehungsweise Bestrahlungszeit der ErzeugnisseAbstand zwischen Bestrahlungsquelle und Lebensmittelangewendete Strahlendosistechnische Spezifikation, Nachweise zur Gewährleistung konstanter Wellenlängen über den Anwendungszeitraum sowie die Einhaltung der Vorschriften für die angewendete Strahlendosis für das angegebene Gerät
  • Erforderliche Unterlage/n
    genaue Rezeptur des Erzeugnisses mit allen Inhaltsstoffen und den entsprechenden Mengenangaben sowie die Angabe der Inhaltsstoffe mit exakter chemischer BezeichnungVerpackungsentwürfe für den deutschen MarktSpezifizierung komplexer Inhaltsstoffe und Unterlagen, aus denen deren Unbedenklichkeit ableitbar istbei der Verwendung von Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen: Bestätigungen oder nachweisende Unterlagen, dass die rechtlichen Anforderungen für diese Stoffe eingehalten sindfalls der Antrag in Vertretung gestellt wird: Vollmacht Bei einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Bestrahlung eines Lebensmittels: Gerät (Hersteller, Gerätebezeichnung)beteiligte UnternehmenWellenlänge über den Anwendungszeitraum (in nm)Intensität der Strahlen beziehungsweise Bestrahlungszeit der ErzeugnisseAbstand zwischen Bestrahlungsquelle und Lebensmittelangewendete Strahlendosistechnische Spezifikation, Nachweise zur Gewährleistung konstanter Wellenlängen über den Anwendungszeitraum sowie die Einhaltung der Vorschriften für die angewendete Strahlendosis für das angegebene Gerät

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

03.11.2024, 17:11 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Hausanschrift

Bundesallee 51
38116 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 1564
38005 Braunschweig

Telefon

+49 3018 444-99999

Fax

+49 3018 444-99998

E-Mail Adresse

poststelle@bvl.bund.de

Webseite

https://www.bvl.bund.de

Nach oben