Pflanzenschutzmittel; Beantragung der Genehmigung für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel bei Ausfuhr aus Deutschland

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel unter bestimmten Voraussetzungen an Pflanzen, Saatgut oder anderen Befallsgegenständen anwenden, wenn diese ausschließlich zur Ausfuhr aus Deutschland gedacht sind. Sie benötigen hierfür eine Genehmigung.

Befallsgegenstände sind Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Saatgut und sonstige Gegenstände, die Träger von Schadorganismen sein können. Ein akuter Befall dieser Gegenstände ist nicht erforderlich, sie müssen nur grundsätzlich befallen werden können. 

Sie können nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel an Befallsgegenständen anwenden, wenn diese für die Ausfuhr aus Deutschland bestimmt sind und

  • im Bestimmungsland abweichende Anforderungen gelten oder
  • die Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung im Bestimmungsland zugelassen sind.

Sie müssen einen Antrag auf Genehmigung beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellen. Das BVL bewertet das Risiko der Pflanzenschutzmittel in Zusammenarbeit mit dem Julius Kühn-Institut, dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Risikobewertung.

Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.

Voraussetzungen

  • Es gelten im Bestimmungsland abweichende Anforderungen oder 
  • die Pflanzenschutzmittel für diese Anwendung sind im Bestimmungsland zugelassen.

Fristen

Für die Genehmigung müssen Sie keine Fristen einhalten.
Die Genehmigung gilt maximal 120 Tage und kann mit Vorbehalt des Widerrufes verbunden werden und auch erneut erteilt werden.

Kosten

Die Genehmigung kostet Sie EUR 650,00 bis EUR 10.800.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Bescheinigungen über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in dieser Anwendung im ZiellandSicherheitsdatenblatt zum Pflanzenschutzmittel
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Bescheinigungen über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in dieser Anwendung im ZiellandSicherheitsdatenblatt zum Pflanzenschutzmittel
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Bescheinigungen über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in dieser Anwendung im ZiellandSicherheitsdatenblatt zum Pflanzenschutzmittel
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Bescheinigungen über die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in dieser Anwendung im ZiellandSicherheitsdatenblatt zum Pflanzenschutzmittel

Weiterführende Links

Stand

03.11.2024, 19:11 Uhr

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