Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.
Voraussetzungen
Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt. -
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
29.10.2024, 12:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)