Versand von Alkoholerzeugnissen; Beantragung einer Erlaubnis als Steuervertreterin oder Steuervertreter
Versandhändler aus einem anderen EU-Staat können versteuerte Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern. Wenn Sie für diese Person oder das Unternehmen als Steuervertreterin oder Steuervertreter handeln möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie können in Deutschland als Steuervertreterin oder Steuervertreters eines Versandhändlers tätig sein, der nicht in Deutschland ansässig ist.
Versandhändler ist, wer versteuerte Alkoholerzeugnisse aus dem EU-Mitgliedstaat, in dem diese Person ihren Sitz hat, an Privatpersonen in einem anderen EU-Mitgliedstaat liefert.
Wer als Versandhändler mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat Alkoholerzeugnisse nach Deutschland liefern will, kann eine im Steuergebiet ansässige Person als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen, bevor die erste Lieferung stattfindet.
Als Steuervertreterin oder Steuervertreter des Versandhändlers müssen Sie schriftlich eine Erlaubnis bei dem für Sie örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen. Dabei müssen Sie eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer abgeben.
Voraussetzungen
- Sie sind steuerlich zuverlässig.
-
Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie
- ordnungsgemäß Buch und
- stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
- Sie müssen eine Sicherheit für die voraussichtlich entstehende Alkoholsteuer leisten.
- Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als Steuervertreterin oder Steuervertreter eines Versandhändlers stellen.
Der Versandhändler muss Sie vor der ersten Lieferung als Steuervertreterin oder Steuervertreter benennen.
Kosten
Für die Erteilung der Erlaubnis fallen keine Kosten an. Die Sicherheitsleistung für die voraussichtlich anfallende Alkoholsteuer ermittelt das Hauptzollamt individuell.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis""Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers Warenverzeichnis" (in den Hauptantrag integriert)bei nicht eingetragenen Unternehmen eine aktuelle Kopie der Gewerbeanmeldungbei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts eine aktuelle Kopie des GesellschaftsvertragsDetaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis""Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers Warenverzeichnis" (in den Hauptantrag integriert)bei nicht eingetragenen Unternehmen eine aktuelle Kopie der Gewerbeanmeldungbei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts eine aktuelle Kopie des GesellschaftsvertragsDetaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis""Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers Warenverzeichnis" (in den Hauptantrag integriert)bei nicht eingetragenen Unternehmen eine aktuelle Kopie der Gewerbeanmeldungbei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts eine aktuelle Kopie des GesellschaftsvertragsDetaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers oder Anzeige zur Änderung einer Erlaubnis""Anlage zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers Warenverzeichnis" (in den Hauptantrag integriert)bei nicht eingetragenen Unternehmen eine aktuelle Kopie der Gewerbeanmeldungbei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts eine aktuelle Kopie des GesellschaftsvertragsDetaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Formularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
Online Verfahren
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers online auf dem Zoll-Portal beantragen
Innerhalb der Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" können Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse beantragt werden. -
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers online auf dem Zoll-Portal beantragen
Innerhalb der Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" können Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse beantragt werden. -
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuervertreter eines Versandhändlers online auf dem Zoll-Portal beantragen
Innerhalb der Dienstleistung "Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse" können Erlaubnisse zu Verbrauchsteuern auf Alkohol, Alkopop, Bier, Kaffee, Schaumwein, Tabak, Wein und Zwischenerzeugnisse beantragt werden.
Weiterführende Links
Stand
05.08.2024, 08:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)