Hochwasser im Mai / Juni 2024; Beantragung einer Soforthilfe für Unternehmen

Unmittelbar durch das Hochwasser im Mai/Juni 2024 geschädigte gewerbliche Unternehmen, Angehörige Freier Berufe, gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur und Eigentümer überwiegend betrieblich genutzter Immobilien können eine Soforthilfe beantragen.

Zweck

Erstattet werden Ausgaben für die Behebung der durch die Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ in den betroffenen bayerischen Gebieten verursachten unmittelbaren Schäden an gewerblichen und freiberuflichen Betriebsstätten sowie an wirtschaftsnaher Infrastruktur mit dem Ziel der Erhaltung der Betriebe und der Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit. Mittelbare Schäden werden – mit Ausnahme von durch Einsatzkräften und Einsatzfahrzeugen verursachten Schäden – nicht berücksichtigt.

Gegenstand

Soforthilfen werden gewährt für:

  • Investitionen (u. a. Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit der betrieblichen Grundstücke und Gebäude, Ersatzbeschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, einschließlich bilanziell aktivierbarer Eigenleistungen)
  • Umlaufvermögen (u. a. Lagerbestände und Waren)
  • sonstige Leistungen zur Beseitigung unmittelbarer materieller Schäden (z. B. Reparatur-, Putz- und Aufräumarbeiten)
Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitern,
  • gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern sowie
  • Eigentümer überwiegend (zu mehr als 50 %) betrieblich genutzter Immobilien, die an ein Unternehmen oder einen Angehörigen Freier Berufe im Sinne der beiden ersten Stichpunkte zu „Antragsberechtigte“ vermietet oder verpachtet sind.
Art und Umfang

Soforthilfen werden ab 5.000 Euro gewährt und sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Bezüglich des Umfangs der Soforthilfe wird zwischen nicht versicherbaren, versicherbaren und versicherten Schäden unterschieden:

  • Bei nicht versicherbaren Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.
  • Bei versicherbaren und versicherten Schäden wird eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt.

Erstattungsfähig sind Ausgaben bis zur Höhe

  • der Reparaturkosten des geschädigten Wirtschaftsgutes oder
  • der Differenz des wirtschaftlichen Wertes des betroffenen Vermögenswerts vor und nach der Naturkatastrophe.

 

Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm und der Antragstellung finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe "Hochwasser im Mai/Juni 2024" geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.

Voraussetzungen

Die Betriebsstätte bzw. die wirtschaftsnahe Infrastruktur befindet sich in Bayern.

Die Hochwasserschäden wurden unmittelbar durch das „Hochwasser Mai/Juni 2024“ verursacht und sind im Zeitraum von 31. Mai 2024 bis 11. Juni 2024 entstanden.

Weitere Bedingungen zum Soforthilfeprogramm finden Sie in der Richtlinie für die Unterstützung der von der Naturkatastrophe „Hochwasser im Mai/Juni 2024“ geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe sowie gewerblichen Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese finden Sie in dem Bereich „Rechtsgrundlagen“.

Fristen

Anträge sind bis zum 30. Juni 2025 schriftlich und unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Beschreibung der geschädigten Wirtschaftsgüter differenziert nach Schadenskategorien und nicht versicherbaren/nicht versicherten/versicherten Wirtschaftsgütern (Schadensliste)Schadensschätzung und Rechnung des SachverständigenErklärung zu Leistungen Dritterggf. Nachweis über Nichtversicherbarkeit Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung über ggf. bestehende Anforderungen und verwenden Sie die dort bereitgestellten Formblättern.
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Beschreibung der geschädigten Wirtschaftsgüter differenziert nach Schadenskategorien und nicht versicherbaren/nicht versicherten/versicherten Wirtschaftsgütern (Schadensliste)Schadensschätzung und Rechnung des SachverständigenErklärung zu Leistungen Dritterggf. Nachweis über Nichtversicherbarkeit Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung über ggf. bestehende Anforderungen und verwenden Sie die dort bereitgestellten Formblättern.
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Beschreibung der geschädigten Wirtschaftsgüter differenziert nach Schadenskategorien und nicht versicherbaren/nicht versicherten/versicherten Wirtschaftsgütern (Schadensliste)Schadensschätzung und Rechnung des SachverständigenErklärung zu Leistungen Dritterggf. Nachweis über Nichtversicherbarkeit Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung über ggf. bestehende Anforderungen und verwenden Sie die dort bereitgestellten Formblättern.
  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    Beschreibung der geschädigten Wirtschaftsgüter differenziert nach Schadenskategorien und nicht versicherbaren/nicht versicherten/versicherten Wirtschaftsgütern (Schadensliste)Schadensschätzung und Rechnung des SachverständigenErklärung zu Leistungen Dritterggf. Nachweis über Nichtversicherbarkeit Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Bezirksregierung über ggf. bestehende Anforderungen und verwenden Sie die dort bereitgestellten Formblättern.

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Stand

21.08.2024, 12:08 Uhr

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